QuarantäneschaderregerAls Quarantäneschaderreger oder Quarantäneschadorganismus werden Organismen eingestuft, die als Schädling betrachtet werden und deren Eindringen in neue Gebiete verhindert werden soll. In der Regel handelt es sich dabei um Organismen, die in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet große Schäden in der Land- oder Forstwirtschaft verursachen. Es wird befürchtet, dass die Schaderreger in neue Regionen verbracht werden, in denen sie bisher nicht oder kaum auftraten, obwohl entsprechende Wirtspflanzen vorhanden wären. EtymologieDie Begrifflichkeiten sind in amtlichen Werken verankert und basieren auf Übersetzungen von internationalen Regelwerken. Die Nutzung der Begriffe erfolgt zum Teil uneinheitlich. Nachfolgend eine Übersicht aus amtlichen Quellen:
In der deutschen Ausgabe der UNO-Dokumentation: Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe wird als Synonym der Begriff „Quarantäneschädling“ aufgeführt und zur Abgrenzung auch der Begriff „Nicht-Quarantäneschädling“ genannt. Diese Begrifflichkeiten finden sich beispielsweise in Dokumenten zu Internationalen Standards für Pflanzenschutzmaßnahmen.[4] Globale LageGegen Quarantäneschaderreger gibt es wenige direkte Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern. Bei der Ausbreitung spielt die Einschleppung durch den Menschen eine besondere Rolle. Deshalb werden in bestimmten Ländern oder Regionen (z. B. der Europäischen Union) Einfuhrkontrollen bei Importen durchgeführt. Das Auftreten von Quarantäneschaderregern ist der zuständigen Behörde zu melden. Bei Auftreten von Bakteriosen werden Auflagen wie Desinfektion von Maschinen und Geräten oder Anbauverbot bestimmter Wirtspflanzen erteilt. Organisationen mit Befassung zu QuarantäneschaderregernOrganisationen mit Befassung zu Quarantäneschaderregern sind an Regelwerken und Koordination zu Quarantäneschadorganismen beteiligt. In der Regel werden globale Betrachtungen in internationalen Umweltabkommen oder ähnlichen Regelwerken berücksichtigt und von Mitgliedsstaaten dementsprechend umgesetzt. Darüber hinaus finden sich in nationalen Regelwerken gelegentlich zusätzliche Bestimmungen. Als nennenswerte Organisationen, die sich mit der Thematik beschäftigen, sind bekannt: International
NationalDie Lage zu nationalen Organisationen ist unübersichtlich, weil dies von behördlichen Strukturen der Verwaltungsorganisationen der Länder abhängig ist. Oft sind ein nationales Umweltministerium oder nationale Landwirtschaftsministerien mit nachgeordneten Strukturen zuständig; teilweise werden die Aufgaben wissenschaftlichen Stiftungen oder ähnlichen Organisationen übertragen. Dazu sind beispielsweise bekannt:
Situation in EuropaDie Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) ermittelt durch Risikoanalysen, welche Organismen als Quarantäneschaderreger in Europa und dem Mittelmeerraum bedeutsam sind. Die Europäische Kommission erlässt Richtlinien, Entscheidungen oder Verordnungen, diese bilden die rechtliche Grundlage für notwendige behördliche Maßnahmen, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Dabei übt die EPPO eine beratende Funktion aus. In diesem Rahmen werden von der EPPO Warnlisten und Hinweise zu besonderen Entwicklungen veröffentlicht. Bekannte Quarantäneschaderreger im Bereich der Europäischen UnionBeispiele für Quarantäneschaderreger sind der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis),[5] der Japankäfer (Popillia japonica),[6] der Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis),[7] der Kiefernholznematode (auch Bursaphelenchus xylophilus)[8], die Dothistroma-Nadelbräune[9] oder die Monilia-Krankheit bei Obst (Monilinia fructicola)[5]. MeldepflichtIm Bereich der Europäischen Region wurde eine Meldepflicht für Quarantäneschaderreger eingeführt. In Deutschland ist das Julius Kühn-Institut federführend mit Organisation, Monitoring und Kontrolle der Maßnahmen befasst. Die meldepflichtigen Organismen wurden von der Europäischen Union mit der Richtlinie 2000/29/EG und entsprechenden Anhängen festgestellt.[10] Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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