Prisenhof HamburgDer Prisenhof Hamburg war von 1939 bis 1945 ein deutsches Prisengericht erster Instanz und verantwortlich für Prisensachen. GeschichteMit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs entstand der Bedarf einer Prisengerichtsbarkeit erneut. Die am 28. August 1939 veröffentlichte erneuerte Prisengerichtsordnung richtete daher einen Prisenhof als Eingangsgerichte und den Oberprisenhof in Berlin als zweite Instanz ein. Anfangs existierte nur der Prisenhof in Hamburg und ab 1941 auch ein zweiter in Berlin. Der Prisenhof in Hamburg hatte den Bereich des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres und der Prisenhof in Berlin nach dessen Einrichtung das nördliche Eismeer und die Ostsee als Verantwortungsbereich zugewiesen bekommen.[1] Beispiele für Urteile des Prisenhofes Hamburg waren die Prisensachen Hanonia, Storstad, Nordstern, Dorpat und Moero. Die erstinstanzliche Entscheidung des Prisenhofs Hamburg zur Korsnes und der Drau ging zur zweitinstanzlichen Entscheidung an den Oberprisenhof nach Berlin. Reichskommissare
Stellvertretende Reichskommissare
RichterIm Gegensatz zu der Besetzung am Oberprisenhof Berlin war der Prisenhof nur mit vier Richtern besetzt. Hierbei war ein Vorsitzender, zwei Richter mit Befähigung zum Richteramt und ein Seeoffizier zuzuteilen.[1] Folgende Seeoffiziere waren als Richter benannt:
Literatur
Einzelnachweise |
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