OberprisenhofDer Oberprisenhof war von 1939 bis 1945 ein deutsches Prisengericht zweiter Instanz und verantwortlich für Prisensachen. GeschichteMit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs entstand der Bedarf einer Prisengerichtsbarkeit erneut. Die am 28. August 1939 veröffentlichte erneuerte Prisengerichtsordnung richtete daher einen Prisenhof als Eingangsgerichte und den Oberprisenhof in Berlin als zweite Instanz ein. Anfangs existierte nur ein Prisenhof in Hamburg und ab 1941 auch zwei weitere in Berlin (anfangs Prisenhof Berlin-Südost und Prisenhof Berlin-Riga). Der Prisenhof in Hamburg hatte dann den Bereich des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres und der Prisenhof in Berlin das nördliche Eismeer und die Ostsee als Verantwortungsbereich zugewiesen bekommen.[1] Im September 1941 existierte nur kurz unter Vizeadmiral z. V. Walther Franz der Prisenhof Wilhelmshaven. Vorbereitende Stelle und Vertreter des Reiches in Prisensachen war der Reichskommissar beim Oberprisenhof, welcher ein Seeoffizier war. Präsident des Oberprisenhofs war von 1939 bis 1944 Walter Kriege, bis er nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftet wurde. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs endete auch die Tätigkeit des Oberprisenhofes. Beispiele für Urteile des Oberprisenhofes waren die Prisensachen Korsnes, Drau oder Kong Gudrød. Reichskommissare
Stellvertretender Reichskommissar
RichterDer Oberprisenhof bestand aus fünf Richtern. Vier davon mussten die Befähigung zum Richteramt haben. Zusätzlich war ein Seeoffizier als Richter zugewiesen.[1] Jeder Richter hatte einen Stellvertreter. Die Richter wurden auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz vom Reichskanzler ernannt. Richter waren u. a.:
Folgende Seeoffiziere waren als Richter benannt:
Weitere bekannte Personen (Auswahl)
Literatur
Einzelnachweise
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