Pakt für den RechtsstaatDer „Pakt für den Rechtsstaat“ ist eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zur Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland verpflichtet haben. GeschichteNach der Bundestagswahl 2017 hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbart, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um „den Rechtsstaat handlungsfähig [zu] erhalten“ und „das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie“ zu stärken.[1] Aufgrund der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kann der Bund die geplanten Maßnahmen jedoch nicht allein umsetzen. Er bedarf dazu der Mitwirkung der Länder. Am 31. Januar 2019 einigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder auf die Einzelheiten des „Pakts für den Rechtsstaats“.[2] Vereinbarte MaßnahmenDer Schwerpunkt des „Pakts“ liegt auf einer verbesserten Personalausstattung von Justiz und Polizei. Dazu wurden folgende Maßnahmen vereinbart:[3]
Bei der Schaffung der zusätzlichen Richter- und Staatsanwaltsstellen will der Bund die Länder finanziell unterstützen. Sobald die ersten 1000 Stellen geschaffen sind, sollen die Länder vom Bund 110 Millionen Euro erhalten. Eine zweite Tranche von ebenfalls 110 Millionen soll zur Verfügung gestellt werden, wenn alle 2000 Stellen eingerichtet wurden. Rechtstechnisch soll die Unterstützung „im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung“ erfolgen, also durch eine Gesetzesänderung, die den Ländern zeitlich befristet einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen gewährt. Jenseits der beabsichtigten Verbesserungen beim Justiz- und Polizeipersonal beinhaltet der „Pakt“ folgende technische, finanzielle, rechtliche und organisatorische Maßnahmen:
ReaktionenDie politische Vereinbarung wurde unterschiedlich aufgenommen: Der Deutsche Richterbund nannte den Abschluss des „Pakts“ einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Justiz“ und mahnte zugleich eine zügige Umsetzung in den Ländern an.[4] Dagegen bezeichnete der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) die zugesagten 220 Millionen Euro als „Tropfen auf dem heißen Stein“.[5] Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, forderte den Bund auf, den Ländern innerhalb der nächsten zehn Jahre insgesamt vier Milliarden Euro zukommen zu lassen, um Richter und Staatsanwälte einzustellen.[6] Der Politikwissenschaftler Maximilian Pichl kritisierte, dass unter dem Label „Pakt für den Rechtsstaat“ die Polizei mit mehr Personal ausgestattet werden und – in Gestalt der erweiterten DNA-Analyse – zusätzliche Befugnisse erhalten soll. Damit sei jedoch keine Stärkung des Rechtsstaats, sondern eine Stärkung des Gewaltmonopols des Staates verbunden.[7] UmsetzungVon den angestrebten zusätzlichen 2000 Planstellen für Richter und Staatsanwälte wurden bis Ende 2019 knapp 1600 Stellen geschaffen und besetzt. Der Bund hat daraufhin die erste Tranche an die Länder überwiesen. Nach Einschätzung des Handelsblatts wird die Anzahl der neu geschaffenen Stellen im Jahr 2021 „deutlich über 2000“ liegen.[8] VerstetigungDer Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 zwischen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den FDP sieht vor, den Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.[9] Der Bund investiert von 2023 bis 2027 insgesamt 200 Millionen Euro in die digitale Transformation der Justiz.[10] Das hält der Deutsche Richterbund für unzureichend.[11] Quelle
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Einzelnachweise
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