Niedersächsische LandesregierungDie Niedersächsische Landesregierung ist die Regierung des Landes Niedersachsen. Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Die derzeitige Landesregierung amtiert seit dem 8. November 2022 und ist eine Koalitionsregierung auf der Basis einer Vereinbarung zwischen SPD und Grünen. Ministerpräsident ist der aus Hannover stammende Jurist Stephan Weil. Er hat seinen Amtssitz in der Niedersächsischen Staatskanzlei in Hannover, Planckstraße 2. Nach Artikel 29 der Niedersächsischen Verfassung wird der Ministerpräsident vom Niedersächsischen Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Dieser beruft die Minister. Die Landesregierung bedarf zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Landtag. Nach Artikel 30 entfällt diese Voraussetzung aber, wenn sie nicht binnen 21 Tagen ab Zusammentritt des Landtags oder Rücktritt der Regierung erfüllt wird und der Landtag sich danach nicht auflöst, sondern erneut einen Ministerpräsidenten wählt, wie es 1976 bei der Wahl von Ernst Albrecht geschah. Die Minister dürfen weder einen Beruf ausüben noch dem Bundestag, dem Europäischen Parlament oder den Volksvertretungen anderer Länder angehören. Dem Niedersächsischen Landtag dürfen sie jedoch angehören. Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung sind im Niedersächsischen Ministergesetz geregelt. AufgabenDie Aufgaben der Landesregierung regelt die Niedersächsische Verfassung im Dritten Abschnitt (Artikel 28 bis 39).[1] Die Landesregierung ist die Exekutive des Landes Niedersachsen, sie übt die vollziehende Gewalt aus (Artikel 28 Niedersächsische Verfassung).[2] Der Ministerpräsident hat die Richtlinienkompetenz (Artikel 37 Niedersächsische Verfassung: „bestimmt die Richtlinien der Politik“), die Minister leiten innerhalb dieser Richtlinien „ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung“ (Artikel 37).[3] Den Ministern sind die einzelnen Ministerien und die Landesbehörden ihres Geschäftsbereiches unterstellt. Das Kabinett legt dem Landtag Gesetzentwürfe vor und wirkt über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Arbeit der Landesregierung, der Staatskanzlei und der Ministerien ist der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen geregelt.[4] Diese Geschäftsordnung bestimmt Aufgaben, Zusammenarbeit, Beteiligung und Entscheidungsverfahren. Sie enthält einen Katalog der durch Beschluss der Landesregierung zu entscheidenden Angelegenheiten. In ihr ist auch die Vertretung von Ministern geregelt. Ministerien und StaatskanzleiIm aktuell regierenden Kabinett Weil III existieren folgende Oberste Landesbehörden:
Listen der MinisterDie folgenden Listen führen die für einzelne Fachbereiche zuständigen Minister seit 1946 auf:
BesonderheitenMinisterium für Bundes- und EuropaangelegenheitenDas Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten wurde 1994 aufgelöst.[5] Die Aufgaben wurden der Staatskanzlei, dem Innenministerium sowie 1996 dem Justizministerium zugeordnet. Im Ergebnis der Landtagswahl 2017 wurde es als Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wieder errichtet. Im Jahr 2020 kritisierte der Landesrechnungshof die Wiedererrichtung des Ministeriums.[6] Landeszentrale für politische BildungDie Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung wurde durch einen Kabinettsbeschluss der Niedersächsischen Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten Christian Wulff zum 31. Dezember 2004 aufgelöst. Dies führte zu erheblichen Protesten, unter anderem auch durch die Bundeszentrale für politische Bildung.[7][8] Aufgaben der niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung wurden unter anderem durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Politische Bildung Online übernommen. Niedersachsen war somit das einzige deutsche Bundesland ohne Landeszentrale für politische Bildung, bis die Landeszentrale am 25. Januar 2017 wieder eingerichtet wurde.[9] Weblinks
Einzelnachweise
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