Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
St. Gallen-Süd ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. St. Gallen-Süd trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 29, ab 1872 die Nummer 30, ab 1881 die Nummer 31, ab 1890 die Nummer 32 und ab 1911 die Nummer 33.
Die Anzahl der Sitze, die St. Gallen-Süd zur Verfügung standen, änderte sich mehrmals:
1848 bis 1860: 2 Sitze
1863 bis 1887: 3 Sitze
1890 bis 1908: 2 Sitze
Ausdehnung
Wahlkreise Kanton St. Gallen 1848–1863Wahlkreise Kanton St. Gallen 1863–1872Wahlkreise Kanton St. Gallen 1872–1881Wahlkreise Kanton St. Gallen 1881–1890Wahlkreise Kanton St. Gallen 1890–1902Wahlkreise Kanton St. Gallen 1902–1911Wahlkreise Kanton St. Gallen 1911–1919
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der St. Galler Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis II unverändert übernahm.[1] St. Gallen-Süd umfasste:
Zur ersten Gebietsveränderung kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863. Dabei erhielt St. Gallen-Süd den grössten Teil des aufgelösten Wahlkreises St. Gallen-West zugewiesen, während die Gemeinden im Bezirk Oberrheintal an den Wahlkreis St. Gallen-Nordost übergingen.[2] St. Gallen-Süd umfasste nun:
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 erfolgte eine Anpassung des Gebiets, als zwei Gemeinden im Bezirk Werdenberg an den Wahlkreis St. Gallen-Nordost abgetreten wurden.[3] St. Gallen-Süd umfasste somit:
den Bezirk Gaster
den Bezirk Obertoggenburg
den Bezirk Sargans
den Seebezirk
den Bezirk Werdenberg ohne die Gemeinden Gams und Sennwald
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 wurden die neun Jahre zuvor abgetretenen Gemeinden Gams und Sennwald dem Wahlkreis St. Gallen-Süd zurückgegeben.[4]
Zu einer markanten Verkleinerung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20. Juni 1890, als das Obertoggenburg und der Bezirk Werdenberg dem neu geschaffenen Wahlkreis St. Gallen-Mitte zugeschlagen wurden.[5] St. Gallen-Süd umfasste fortan:
den Bezirk Gaster
den Bezirk Sargans
den Seebezirk
1919 wurden die fünf St. Galler Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis St. Gallen zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.