Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
St. Gallen-Nordwest ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. St. Gallen-Nordwest trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 31, ab 1863 die Nummer 30, ab 1872 die Nummer 31, ab 1881 die Nummer 32 und ab 1890 die Nummer 34.
Zunächst standen St. Gallen-Nordwest 2 Sitze zur Verfügung, ab 1863 waren es 3 Sitze, ab 1890 wiederum 2 Sitze.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der St. Galler Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis IV unverändert übernahm.[1] St. Gallen-Nordwest umfasste:
Zu einer Gebietserweiterung kam es mit dem «Nachtragsgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 23. Juli 1863, als bei der Auflösung des Wahlkreises St. Gallen-West insgesamt sechs Gemeinden der Bezirke Alttoggenburg und Neutoggenburg zu St. Gallen-Nordwest gelangten.[2] Der Wahlkreis umfasste nun:
den Bezirk Alttoggenburg
den Bezirk Gossau (inkl. die Gemeinde Straubenzell)
den Bezirk Neutoggenburg
den Bezirk Untertoggenburg
den Bezirk Wil
Eine markante Verkleinerung hatte das «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20. Juni 1890 zur Folge. Die Bezirke Neutoggenburg und Untertoggenburg gelangten zum neu geschaffenen Wahlkreis St. Gallen-Mitte.[3] Der Wahlkreis St. Gallen-Nordwest bestand somit aus zwei nicht miteinander verbundenen Gebieten und umfasste noch:
den Bezirk Alttoggenburg
den Bezirk Gossau (inkl. die Gemeinde Straubenzell)
den Bezirk Wil
Schliesslich wurde mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise» vom 4. Juni 1902 die Gemeinde Straubenzell an den Wahlkreis St. Gallen-Stadt abgetreten.[4] Zuletzt umfasste St. Gallen-Nordwest:
den Bezirk Alttoggenburg
den Bezirk Gossau
den Bezirk Wil
1919 wurden die fünf St. Galler Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis St. Gallen zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.