Bis 1917 wurde das Majorzwahlrecht angewendet. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig; jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren. Seit 1919 wird das Proporzwahlrecht angewendet, bei der die Sitze im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen auf die zur Auswahl stehenden Listen verteilt werden.
Bezeichnung und Sitzzahl
Während der Majorz-Ära war im amtlichen Gebrauch eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung üblich, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Der Wahlkreis Schaffhausen trug ab 1851 die Nummer 25, ab 1872 die Nummer 26 und ab 1881 die Nummer 27; 1919 entfiel die Nummerierung.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung variierte die Anzahl der Sitze, die dem Wahlkreis Schaffhausen zur Verfügung standen:
Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die Wähleranteile der verschiedenen Parteien und Listen seit Einführung des Proporzwahlrechts im Jahr 1919: