Moritz Bardeleben (Richter)Ferdinand Moritz Bardeleben (* 14. Februar 1827 in Frankfurt (Oder); † 14. Juni 1892 in Celle) war ein deutscher Richter. LebenBardeleben war Sohn des Frankfurter Justizrats Heinrich Bardeleben. Er immatrikulierte sich am 8. Mai 1847 an der Hessischen Ludwigs-Universität in Gießen für Rechtswissenschaft.[1] In Gießen gab Bardeleben 1848 die Gedichtsammlung Frühlingsalmanach heraus.[2][3] Im August 1948 ist Bardeleben als Präsident des Ausschusses der Studentenschaft nachweisbar.[4] Beim Corps Starkenburgia war er von Herbst 1848 bis Herbst 1849 Conkneipant.[5] 1849 war er Teilnehmer und Wortführer beim Auszug der Gießener Studentenschaft auf die Burg Gleiberg. Zum Wintersemester 1849/50 wechselte er an die Friedrichs-Universität Halle. Dort wurde er im Corps Palaiomarchia recipiert.[6] Im Herbst 1850 wurde er inaktiviert. 1858 wurde Bardeleben als Gerichts-Assessor aus dem Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts Frankfurt zur Staatsanwaltschaft des Departments der Appellationsgerichts Greifswald versetzt.[7] 1887 wurde er zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle ernannt.[8] Starkenburgia verlieh ihm am 7. August 1890 das Band.[9] Moritz Bardeleben starb mit 65 Jahren im Amt. Ferdinand Moritz Bardeleben heiratete im August 1860 Maria Feuerherm in Frankfurt (Oder). Das Paar hatte zwei Kinder: die am 17. Dezember 1861 getaufte Margarethe Wilhelmine Eugenie Auguste Bardeleben und den am 30. August 1865 getauften Heinrich Carl Ludwig Bardeleben. Ehrungen
Siehe auchEinzelnachweise
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