Appellationsgericht Greifswald

Das Appellationsgericht Greifswald war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Greifswald.

Geschichte

Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Greifswald geschaffen. Dem Appellationsgericht Greifswald waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Greifswald war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Greifswald wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin.

Sprengel

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Greifswald umfasste den Regierungsbezirk Stralsund und die Vorstadt Anclamer Peendamm. Es bestanden dort drei Kreisgerichte in zwei Schwurgerichtsbezirken.

Kreisgericht Sitz Schwurgerichtsbezirk Gerichtskommissionen
Kreisgericht Bergen Bergen Stralsund
Kreisgericht Greifswald Greifswald Greifswald Gerichtskommissionen in Grimmen, Lassan, Loitz, Wolgast
Kreisgericht Stralsund Stralsund Stralsund Gerichtskommissionen in Barth, Damgarten, Franzburg, Triebsees

Literatur

  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten. 1868, S. 140, Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)