Markus Hennig (Jurist)Markus Hennig (* um 1969) ist ein deutscher Jurist, der sich insbesondere auf Medienrecht und Krisenkommunikation spezialisiert hat. WerdegangMarkus Hennig studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin und der University of Edinburgh. 1998 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt und war danach in verschiedenen Kanzleien tätig. Seit Oktober 2008 ist Hennig Seniorpartner bei der Hennig Nieber Stechow – artejura Partnerschaftsgesellschaft. Im Jahr 2008 wurde Hennig auch Chief Legal Officer und später Generalbevollmächtigter der Firma Wunderkind des Designers Wolfgang Joop, bevor er 2011 als Chief Executive Officer die Umstrukturierung des Unternehmens einleitete und bis 2013 durchführte.[1][2] In den folgenden vier Jahren war Hennig als Chief Legal Officer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai) für ein dort ansässiges Unternehmen tätig und lebte dort. In diesen Jahren und bis 2019 war er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Kilian Kerner AG (bis 2016) sowie der Travel24.com AG und der Travel24 Hotel AG.[3][4] Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Restrukturierung von Unternehmen. Er war als Chief Legal Officer, CEO und Aufsichtsratsvorsitzender in verschiedenen Unternehmen tätig. Seit 2019 ist Hennig wieder ausschließlich als Medienrechtler und in der Krisenkommunikation tätig. Bekannte FälleFall Tatjana Gsell2003 vertrat Hennig im Rahmen eines monatelangen Medienskandals Tatjana Gsell als Medienanwalt.[5] Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, Gsell habe einen Überfall auf ihren Ehemann in Auftrag gegeben, in dessen Folge dieser starb. Der Vorwurf des Auftragsmordes und der Verantwortung für den Tod bestätigte sich nicht.[6][7][8] Kontroverse zwischen Desirée Nick und Anouschka RenziIm Rahmen eines monatelangen öffentlich ausgetragenen Streites zwischen der Schauspielerin Anouschka Renzi und der Entertainerin Désirée Nick, der dann vor Gericht verhandelt wurde, vertrat Hennig Frau Renzi in einem Prozess um Unterlassung und Schadenersatz. Der Streit entzündete sich an mehreren Äußerungen Nicks über Renzi, die diese als verletzend empfand. Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung der beiden Frauen, über deren Details Stillschweigen vereinbart wurde.[9][10][11] Der Umgang der Hohenzollern mit Historikern bezüglich der EntschädigungsforderungenZu Hennigs Fällen gehörte u. a. auch die Vertretung der Familie Hohenzollern bzw. ihres Chefs Georg Friedrich Prinz von Preußen in Bezug bei deren Entschädigungsforderungen. In einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur wies Hennig Vorwürfe von Historikern zurück, dass die Familie sich bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit nicht kooperativ zeige.[12] Hennig betonte, dass die Hohenzollern ihr Archiv für Forschungszwecke öffnen und mit Historikern zusammenarbeiten würden. Er kritisierte jedoch, dass einige Historiker „auf Basis von Vorurteilen“ arbeiten würden und argumentierte, dass es sich bei den Entschädigungsforderungen der Familie um eine rechtmäßige Angelegenheit handle. Besonders diskutiert wurde die Kontroverse mit dem Historiker Stephan Malinowski. Hier ging es u. a. um eine Aussage, die der Historiker im Gespräch mit einer Journalistin der Deutschen Welle getätigt hatte. Malinowski hatte Vorbehalte dagegen geäußert, dass sich die Hohenzollern seiner Auffassung nach, die Erforschung ihrer Familiengeschichte öffentlich finanzieren lassen wollten. Malinowski wurde demzufolge von den Hohenzollern auf Unterlassung verklagt. Hohenzollern-Anwalt Hennig stimmte zu, die Klage fallen zu lassen, nachdem Malinowski vor Gericht erklärt hatte, er werde die Aussage nicht wiederholen.[13][14] Der Fall OfarimHennig war Teil des Anwaltteams, das den Musiker Gil Ofarim bezüglich Ofarims Antisemitismusvorwürfen gegen Hotelmitarbeiter in Leipzig vertrat. Der Vorwurf führte zu einer deutschlandweiten Diskussion und ist bekannt als „Davidstern-Skandal“.[15] Der Hotelmitarbeiter bezichtigte Ofarim der falschen Verdächtigung und Verleumdung. Während des Prozesses vor dem Landgericht Leipzig im November 2023 gestand Ofarim, gelogen zu haben. Es kam zu einem Vergleich, bei dem Ofarim 10.000 Euro zahlen und zusätzlich Schadensersatz an den Nebenkläger leisten musste. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.[16][17] Der Fall Kasia Lenhardt – BoatengIm Februar 2021 nahm sich Kasia Lenhardt im Alter von 25 Jahren das Leben. Diese lebte in einer Beziehung mit dem Fußballspieler Jérôme Boateng, der der Bild-Zeitung wenige Tage vor ihrem Tod ein vernichtendes Interview gegeben hatte. Nach dem Tod ging Lenhardts Familie, anwaltlich vertreten durch Hennig, juristisch gegen Boateng wegen Falschaussage vor.[18] Das Interview in der Bild-Zeitung wurde daraufhin gelöscht. Der Fall behandelte das Thema „Postmortales Persönlichkeitsrecht“ und war, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, mit dem Sieg der Familie ein Urteil für die Rechtsgeschichte.[19][20][21] Der Fall SchönbohmIm Oktober 2022 musste Arne Schönbohm, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Cybersicherheit, nach einer umstrittenen Ausstrahlung des ZDF-Magazin Royale sein Amt niederlegen. In der Sendung wurde Schönbohm vorgeworfen, Verbindungen zu einem Verein mit Kontakten zu russischen Geheimdiensten zu haben. Sein Anwalt Markus Hennig reichte daraufhin eine Unterlassungsforderung ein und forderte vom ZDF eine Entschädigung von 100.000 Euro wegen schwerer Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Im September 2024 wird der Fall vor dem Landgericht München verhandelt.[22][23][24] WeblinksEinzelnachweise
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