Liste früherer deutscher KurorteIn dieser Liste sind frühere Kurorte in Deutschland aufgeführt, denen einst der Titel Kurort oder Luftkurort verliehen oder staatlich anerkannt wurde, aber die durch veränderte äußere Bedingungen, durch Eingemeindung oder Einstellung des Kurbetriebes derzeit über kein vom Deutschen Heilbäderverband und/oder über kein aktuelles staatlich anerkanntes Prädikat als Kurort oder Luftkurort verfügen. Ein Teil dieser Orte führt dennoch traditionell die Bezeichnung Kurort oder Luftkurort im Ortsnamen oder für touristische Werbezwecke weiter. Gegenwärtig erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung oder Prädikatisierung als Kurort in den einzelnen Bundesländern durch das jeweils zuständige Ministerium. Grundlage dafür bildet in der Regel ein sogenanntes Kurortegesetz oder in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein entsprechende Verordnungen, die gegebenenfalls durch Erlasse ergänzt worden sind. Nahezu gleichartige Anerkennungsgrundlagen existieren in allen deutschen Flächenländern, wobei sich die Anerkennung als Kurort sowohl auf eine Gemeinde als auch nur einen Teil der Gemeinde beziehen kann. In die Anerkennung oder Prätikatisierung als Kurort werden die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. implizit oder explizit einbezogen. In nahezu allen deutschen Flächenländern ist die staatliche Anerkennung als Kurort wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe.
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