Diese Liste deutscher Luftfahrtbehörden führt die Luftfahrtbehörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die zivile Luftverkehrsverwaltung wird als Bundesverwaltung geführt Art. 87d GG. Dabei werden mit dem § 31 Luftverkehrsgesetz Teile als Auftragsverwaltung an die Länder vergeben. Deshalb gibt es Luftfahrtbehörden auf Bundesebene und in den Ländern. Darüber hinaus sind einzelnen Aufgaben an beliehene Unternehmen[1] und Verbände[2] vergeben worden. Sie sind damit keine Behörden, nehmen aber durch die Beleihung oder Beauftragung hoheitliche Aufgaben wahr.
Die Militärische Luftfahrt in Deutschland wird in eigener Zuständigkeit vom Bundesministerium der Verteidigung verwaltet.
Luftfahrtbehörden des Bundes
Die Ministerien und Verwaltung auf Bundesebene führen die Rechts- und Fachaufsicht über die Landesbehörden und die Beauftragten Unternehmen und Verbände durch. Sie führen Zulassungen, Genehmigungen und Aufsicht in den Bereichen Fluggastrechte, Luftfahrtunternehmen, Ausbildungsorganisationen, Flugunfälle und Pilotenlizenzen durch.[3] Zudem sind sie gegenüber der Europäischen Union für die einheitliche Umsetzung der EU-Verordnungen verantwortlich, da der Luftverkehr europarechtlich geregelt wird.[4]
Landesluftfahrtbehörden
Landesluftfahrtbehörden nehmen Verwaltungsaufgaben wahr, welche die Verwaltung auf Bundesebene nicht direkt selbst ausführt. Dazu gehört die Genehmigung und Überwachung des Betriebs von
- Flugplätzen,
- unbemannte Fluggeräten
- Luftfahrtveranstaltungen
- Durchführung der Luftaufsicht vor Ort
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Verwalten der Pilotenlizenzen, welche auf Sichtflug beschränkt sind
In den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland ist die oberste Landesbehörde zugleich Fachbehörde für Luftfahrt.
Bundesland |
Zuständiges Ministerium |
Fachbehörde
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Baden-Württemberg
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Ministerium für Verkehr
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Regierungspräsidium Stuttgart
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Bayern
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern
Zuständigkeit: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben
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Regierung von Mittelfranken
Luftamt Nordbayern
Zuständigkeit: Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz
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Berlin
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
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Brandenburg
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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
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Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
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Bremen
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Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
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Hamburg
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Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
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Hessen
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Regierungspräsidium Darmstadt
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Regierungspräsidium Kassel
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Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
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Niedersachsen
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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Nordrhein-Westfalen
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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
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Bezirksregierung Düsseldorf
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Bezirksregierung Münster
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Rheinland-Pfalz
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
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Sachsen
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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Landesdirektion Sachsen
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Sachsen-Anhalt
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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
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Thüringen
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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Thüringer Landesverwaltungsamt
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Organisationen mit Beleihung und Beauftragung
Die Beauftragung an Verbände unterliegt der Auflage, dass diese Verwaltungsdienstleistungen von der allgemeinen Tätigkeiten der Verbände zu trennen sind und auch Personen außerhalb der Verbände zur Verfügung stehen.
Sonstige Behörden
Behörden und Stellen, die keine Luftfahrtbehörden sind jedoch Dienstleistungen im Rahmen der Luftverkehrsverwaltung erbringen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV)
- ↑ Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)
- ↑
Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes. In: www.lba.de. Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 17. Dezember 2019.
- ↑ VO (EU) 2018/1139 - Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. (Luftfahrt-Grundverordnung)