Diese Liste der naturräumlichen Einheiten im Saarland gibt die naturräumliche Gliederung höherer Ordnung wieder, soweit sie ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Saarlandes liegen. Sie beruht auf der naturräumlichen Gliederung für Deutschland, wie sie seit den 1950er Jahren vorgenommen und im Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands vorgestellt wurde.
Die naturräumlichen Haupteinheitengruppen gliedern sich weiter in Haupteinheiten (dreistellige Kennzahl); in Einzelblättern 1:200.000, welche Nachfolgepublikationen des Handbuches darstellen, wurden sie weiter in Unter-, Teil- und Grundeinheiten (Nachkommastellen) aufgespalten.
Es gibt überdies eine neuere, wenngleich gröbere Gliederung nach Heinz Quasten, welche nur saarlandweit existiert und weiter unten angeführt ist. Diese hat maximal eine Nachkommastelle und ist nur in den Haupteinheiten einigermaßen kompatibel mit den Naturraumnummerierung im angrenzenden Rheinland-Pfalz. Sie wird weiter unten aufgeführt.
260.21 Siercker Moselenge und die Täler von Mandern und Montenach
260.22 Remicher Talweitung
260.3 Saargau-Randhöhen
260.4 Freudenburger Muschelkalkplatte
Gliederung nach Quasten 1992
In der etwas gröberen Gliederung nach Quasten stehen nachstehend in Klammern immer die zugehörigen Naturräume nach Schneider und Werle; Naturräume gleichen Namens sind dort mit einem Stern gekennzeichnet.
Haupteinheiten mit nur einem Naturraum enden auf „.0“, bei mehreren Untereinheiten endet die erste auf „.1“.
180.0 Zweibrücker Westrich (kaum Überschneidung mit dem fast ausschließlich pfälzischen 180*! Südwestliches Segment von 180.30, 180.32, 181.01 ohne Südosten; je kleine Teile von 181.00, 181.20 und 181.301)
181.0 Saar-Blies-Gau (181* ohne die oben aufgeführten Landschaftsteile)
182(/3).0 Merziger Muschelkalkplatte/Saar-Nied-Gau (von 182* 182.00 und 182.1; 183* ohne 183.00; dreigeteilt mit je Randanteilen an 197.5 in den beiden Hauptteilen)