Die Liste der Naturdenkmäler in Ober-Mörlen nennt die auf dem Gebiet der Gemeinde Ober-Mörlen, im Wetteraukreis (Hessen), gelegenen Naturdenkmäler. Sie sind nach dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz – HAGBNatSchG) § 12 geschützt und bei der unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises eingetragen. Die Liste entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2019.
Felsen in Waldbestand im Distrikt Kirchwald,[1] südlich von Schloss Ziegenberg (KD) und der B 275. Schutzgrund: geologischer Aufschluss, landschaftsprägend.[2]
Linde im Flusstal 100 m nördlich der Usa, 550 m östlich von ND 440.305. Schutzgrund: Besonders große, alte, landschaftsprägende Linde mit einer mächtigen Krone.[3]
Eichen zwischen Festplatz und der Straße Am Pfahlgraben, 150 m nördlich von ND 440.291. Schutzgrund: Ensemble zweier großer, besonders ortsbildprägender Alteichen am Dorfplatz.[3]
Eichen an der Straße Am Pfahlgraben, 150 m südlich von ND 440.290. Schutzgrund: Ensemble zweier großer, besonders schön gewachsener Altbäume mit ortsbildprägendem Charakter.[3]
Eichen im Flusstal 100 m nördlich der Usa, 550 m westlich von ND 440.289, der „Linde am Usatal.“
Ursprünglicher Schutzgrund: Zusammenstehende Dreiergruppe von besonders großen und schönen Alteichen am Rande des Usatals mit landschaftsprägendem Charakter.[3]
Löschungsgrund: Landschaftsbildprägende Wirkung ergibt sich durch Gehölzbestand insgesamt, auf öffentlichem Grund kein weiteres Schutzerfordernis.[4]
Stiel-Eiche
440.305
Die „Quellen-Eiche“ (Nr. 440.070) in Langenhain-Ziegenberg im Distrikt Schneidewald am Rande eines Wiesentales wurde durch einen Sturm zerstört und aus der Liste gelöscht.[5]
↑Anhang: Naturdenkmale in Hessen, in: Kleine Anfrage der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 15.04.2011 betreffend Biotopverbund Teil 2 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hessischer Landtag, Drucksache 18/3971, S. 62
↑Verordnung zum Schutze der Naturdenkmale im Wetteraukreis vom 4.3.1986 (Zweite Änderung Oktober 2013)