Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts galt der Name „Lausitz“ (lat. Lusatia) allein für die nördlich gelegene Niederlausitz, deren Landesverwaltung in Lübben amtierte. Für die südliche Oberlausitz, die zeitweise auch getrennte politische Wege ging, waren zu der Zeit mehrere Landesbezeichnungen gebräuchlich, insbesondere „die Länder Budissin und Görlitz“; ihre Landesverwaltung saß in Bautzen (damals Budissin). 1474 untertitelte man erstmals in der Kanzlei des ungarischen Königs Matthias Corvinus das sogenannte Sechsstädteland lateinisch als „Lusatia superior“, also Oberlausitz. In der Mitte des folgenden Jahrhunderts ging dieser Landesname nach und nach in den allgemeinen Sprachgebrauch über. Von da an wurde – zur Unterscheidung von der Oberlausitz – auch die Bezeichnung Niederlausitz gebräuchlich.
Da die Markgrafen seit dem Spätmittelalter auswärtige Herrscher waren und die Lausitz nur eines ihrer Nebenländer, ein reichsrechtlich allerdings eigenständiges, ließen sie das Land durch Landvögte verwalten. Das Amt des Landvogts der Oberlausitz entstand in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts während der Herrschaft der brandenburgischen Askanier durch die Vereinigung der Ämter des Burggrafen von Bautzen und des Landrichters, die während der böhmischen Herrschaft über die Oberlausitz nebeneinander bestanden. Erster Landvogt in Bautzen war um 1272 Theodor von Wusterbusch. Der erste Landvogt der (Nieder-)Lausitz, Kunz von Würzburg, wurde 1359 unter sächsischer Pfandherrschaft erwähnt.
Auf dem Wiener Kongress (1815) musste der sächsische König die Teilung des Königreiches Sachsen und somit große Gebietsverluste zu Gunsten des Königreichs Preußens hinnehmen. Der preußische König erhielt die Niederlausitz sowie etwa die Hälfte der Oberlausitz mit Görlitz. Das Markgraftum Niederlausitz wurde aufgelöst und der Provinz Brandenburg angeschlossen, aus den abgetretenen Teilen der Oberlausitz wurden vier Landkreise gebildet und in die preußische Provinz Schlesien integriert. Durch die sächsische Verfassung von 1831 wurde die rechtliche Sonderstellung des bei Sachsen verbliebenen Teils der Oberlausitz beseitigt, aus dem die Kreishauptmannschaft Bautzen gebildet wurde. Damit waren beide Markgrafschaften politisch erloschen, der markgräfliche Titel wurde jedoch vom sächsischen und vom preußischen König bis zur Novemberrevolution 1918 weitergeführt.
Dietrich IV. verkaufte die Mark Lausitz 1303 an die brandenburgische Linie der Askanier. Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier, 1319, gerieten Teile der Mark Lausitz an Herzog Rudolf von Sachsen und Heinrich I. von Jauer, Herzog von Jauer in Schlesien, der Hauptteil war 1323–28 von den Wittelsbachern, die mit Ludwig dem Bayern ab 1314 die römisch-deutschen Kaiser stellten und damit reichsrechtlich die eigentlichen Lehnsherren der Mark Lausitz waren, an die Wettiner verpfändet. Eine erneute wettinische Pfandschaft von 1353 endete 1364, anschließend verkaufte Kurfürst Otto von Wittelsbach die Mark Lausitz 1367 an das Königreich Böhmen, bei dem sie bis 1635 verblieb.
Mit dem Prager Frieden wurde der Kurfürst von Sachsen mit der Markgrafschaft der Lausitz belehnt, wobei diese nach wie vor ein eigenständiges Gebiet blieb. Seit 1657 ging sie an die Nebenlinie der Herzöge von Sachsen-Merseburg und fiel 1738 nach deren Erlöschen im Mannesstamm an den sächsischen Kurfürsten zurück.
1694–1731 Moritz Wilhelm von Sachsen-Merseburg , bis 1712 unter Administration Kurfürst Friedrich Augusts I. von Sachsen und unter Vormundschaft seiner Mutter Erdmuth Dorothea von Sachsen-Zeitz