Liste der Gerichte in Mecklenburg-StrelitzDiese Liste führt die Gerichte in Mecklenburg-Strelitz auf. Gerichtsorganisation 1818 bis 1879Am 1. Oktober 1818 wurde das Oberappellationsgericht Parchim für beide Mecklenburgischen Staaten als Oberappellationsgericht gegründet und löste damit das Mecklenburgische Land- und Hofgericht ab. 1840 wurde es nach Rostock verlegt. Gericht zweiter Instanz war die Justizkanzlei Strelitz und bei deren erstinstanzlichen Entscheidungen die Landesregierung. Eingangsgerichte waren
Die großherzoglichen Amtsgerichte waren: Die großherzoglichen Stadtgerichte waren: Patrimonialgerichte befanden sich in:
Daneben hatten folgende Institutionen auch eine Gerichtsfunktion:
Nach der Einführung der ReichsjustizgesetzeMit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 17. Mai 1879 wurden die Änderungen der Reichsjustizgesetze umgesetzt. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben und es wurden 10 Amtsgerichte, ein Landgericht (das Landgericht Neustrelitz) und ein Oberlandesgericht (das gemeinsame Oberlandesgericht Rostock) geschaffen.[1] ArbeitsgerichteGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Neustrelitz entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Neustrelitz als Landesarbeitsgericht von Mecklenburg-Strelitz. Dem Landesarbeitsgericht Neustrelitz waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Neustrelitz, Arbeitsgericht Neubrandenburg und Arbeitsgericht Schönberg.[3][4] Literatur
Einzelnachweise
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