Ein Teil des Kreises Pinneberg mit den Städten Barmstedt, Elmshorn, Quickborn, Tornesch, Uetersen und den Ämtern Elmshorn-Land, Hörnerkirchen, Rantzau und Geest und Marsch Südholstein (ohne die Gemeinde Appen)
Das Finanzamt Elmshorn war seit 1929 in der Moltkestraße 26 untergebracht. Das denkmalgeschützte Gebäude (siehe Bild) ist heute Polizeiwache.
Die Städte Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt, Oldenburg, Bad Schwartau und die Gemeinden der Ämter Lensahn, Oldenburg-Land, Ostholstein-Mitte sowie die amtsfreien Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube, Großenbrode, Ratekau, Scharbeutz, Süsel, Timmendorfer Strand und Kellenhusen
Ein Teil des Kreises Pinneberg mit den Städten Pinneberg, Schenefeld, Wedel, dem Amt Pinnau sowie den Gemeinden Appen, Bönningstedt, Halstenbek, Hasloh, Helgoland und Rellingen
Kreis Plön ohne die Gemeinden Bönebüttel, Bothkamp, Großharrie, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf sowie ein Teil des Kreises Ostholstein mit der Stadt Eutin und den Gemeinden Malente, Bosau, Ahrensbök und Stockelsdorf
Ab 1927 war das Finanzamt in den neu erbauten Finanzamtsgebäude Markt 17 untergebracht. Dieses steht unter Denkmalschutz, siehe Liste der Kulturdenkmale in Plön
Das Finanzamtsgebäude wurde 1938/39 erbaut. Es ist ein zweigeschossiger, breit gelagerter Backsteinbau mit zwei Querflügeln mit sachlichen zeittypische Formen und akzentuierter kunstkeramische Bauzier und steht unter Denkmalschutz, siehe Liste der Kulturdenkmale in Ratzeburg.
Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Ausnahme der Gemeinden, für die das Finanzamt Eckernförde-Schleswig zuständig ist, und mit Ausnahme der Gemeinden, die in die Finanzamtsbezirke Kiel-Süd und Neumünster eingegliedert sind
Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist landesweit für Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten sowie die Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig. Neben der Hauptstelle in Kiel werden Außenstellen an den Standorten Elmshorn, Flensburg und Lübeck unterhalten.
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Geschichte
Mit der Erzbergerschen Reform wurde in Deutschland eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung geschaffen. Als untere Finanzbehörden entstanden Finanzämter jeweils auf Ebene der Landkreise. Rechtsgrundlage war die Bekanntmachung über die Sitze und Amtsbezirke der Finanzämter vom 16. Juni 1920.[1] Für die Provinz Schleswig-Holstein war den Finanzämtern das Landesfinanzamt Schleswig-Holstein übergeordnet.
Dem Landesfinanzamt Schleswig-Holstein war nachgelagert[2]:
↑Michael Rademacher: Lfa_schleswig. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 – basierend auf:Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie, Verwaltung und Wirtschaft 1926; Statistik des deutschen Reiches, Band 337: Die deutsche Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege, Berlin 1927