Die rheinland-pfälzischen Finanzämter sind untere Landesbehörden. Als mittlere Landesbehörde ist ihnen das Landesamt für Steuern (früher OberfinanzdirektionKoblenz) und als oberste Landesbehörde das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz übergeordnet. Es gibt in Rheinland-Pfalz 22 Finanzämter. Diese bestehen immer aus einer Hauptstelle und teilweise aus einer oder mehreren Außenstellen. Die Finanzämter sind für die steuerlichen Aufgaben der jeweils angegebenen Finanzamtsbezirke zuständig. Daneben gibt es eine Vielzahl von Spezialzuständigkeiten, bei denen Aufgaben bei einzelnen Finanzämtern konzentriert sind. Details regelt die Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter (FAZVO) vom 6. Dezember 2002[1].
Stadt Bad Kreuznach sowie der Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Langenlonsheim, Meisenheim, Rüdesheim, Stromberg, Sprendlingen-Gensingen und Wöllstein
Städte Alzey, Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein sowie der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Rhein-Nahe und Wörrstadt,
Das aktuelle Dienstgebäude in der heutigen Rochusallee mit Wohnungen für Vorsteher und Hausmeister wurde in den Jahren 1927–1928 erbaut. Anschließend wurde der Dienstbetrieb vom „Beamtenhaus“ in der Maria-Hilf-Straße in die Rochusallee verlegt. Das benachbarte Finanzamt Ingelheim wurde im Jahr 1943 aufgelöst und dem Finanzamt Bingen angegliedert, das in Folge 75 Bedienstete hatte. Die Stadt Ingelheim bemühte sich in den Jahren 1945–1946 erfolglos, das Finanzamt Ingelheim wieder zu errichten.[2]
Zum 1. Januar 2003 wurden die Finanzämter Bingen und Alzey fusioniert.
Aufgrund der Absicht der Reichsfinanzverwaltung, die Finanzbehörden in reichseigenen Gebäuden unterzubringen, wurde die Erstellung eines neuen Finanzamtsgebäudes in Alzey geplant. Aber erst durch Erlass vom 24. Januar 1935 hatte der Reichsminister der Finanzen den Neubau genehmigt. Ende August 1936 war das Gebäude in der Römerstraße bezugsfertig.[3]
Städte Bendorf, Boppard, Koblenz und Lahnstein sowie der Verbandsgemeinden Emmelshausen, Loreley, Nastätten, Rhein-Mosel, Sankt Goar-Oberwesel, Vallendar und Weißenthurm
Städte Frankenthal (Pfalz), Grünstadt und Ludwigshafen am Rhein, der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land, Hettenleidelheim, Lambsheim-Heßheim und Maxdorf
Städte Bad Dürkheim und Neustadt an der Weinstraße, der Gemeinde Haßloch sowie der Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Lambrecht (Pfalz) und Wachenheim an der Weinstraße
Städte Germersheim, Schifferstadt, Speyer und Wörth am Rhein, der Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie der Verbandsgemeinden Bellheim, Dannstadt-Schauernheim, Hagenbach, Jockgrim, Lingenfeld, Römerberg-Dudenhofen, Rülzheim und Rheinauen
Donnersbergkreis, der Stadt Worms sowie der Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau
Das Gebäude des Finanzamts wurde 1926–1929 am Köhlerplatz (heute: Karlsplatz) mit drei Hauptgeschossen und einem Dachgeschoss errichtet. Hintergrund war die Zusammenlegung der Finanzämter Worms-Stadt. Das Gebäude Karlsplatz 6 wurde 1996 unter Denkmalschutz gestellt. Der Stil mit Elementen des Expressionismus ist charakteristisch für die 1920er Jahre.[4]
Das Finanzamtsgebüde, ein stattlicher dreigeschossiger gründerzeitlicher Walmdachbau, war früher Amtsgericht. 1881/82 wurde es nach Plänen Ludwig Stempels, Landbauamt Kaiserslautern erbaut. Das straßenbildprägende Gebäude steht unter Denkmalschutz.
0
Geschichte
Mit der Erzbergerschen Reform wurde in Deutschland eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung geschaffen. Als untere Finanzbehörden entstanden Finanzämter jeweils auf Ebene der Landkreise. Rechtsgrundlage war die Bekanntmachung über die Sitze und Amtsbezirke der Finanzämter vom 16. Juni 1920.[5] Für den südlichen Teil der Rheinprovinz war den Finanzämtern das Landesfinanzamt Köln, für den Volksstaat Hessen das Landesfinanzamt Darmstadt übergeordnet. Für die Pfalz (Bayern) war dies das Landesfinanzamt Würzburg.
Dem Landesfinanzamt Darmstadt war nachgelagert[6]:
Finanzamt Alsfeld
Finanzamt Alzey (*)
Finanzamt Beerfelden (Odenwald) – Das Finanzamt wurde 1943 aufgehoben und sein Bezirk dem des Finanzamtes Michelbach zugeordnet.[7]
Finanzamt Bingen (*)
Finanzamt Büdingen (Oberhessen)
Finanzamt Butzbach (Oberhessen) – Das Finanzamt wurde zum 1. Juni 1932 aufgehoben und sein Bezirk auf die Finanzämter Gießen und Friedberg verteilt.[8]
Finanzamt Darmstadt-Stadt
Finanzamt Darmstadt-Land
Finanzamt Dieburg
Finanzamt Friedberg (Hessen)
Finanzamt Fürth (Odenwald)
Finanzamt Gießen
Finanzamt Groß-Gerau
Finanzamt Grünberg (Hessen)
Finanzamt Heppenheim (Bergstraße) – Das Finanzamt wurde 1943 aufgehoben und sein Bezirk auf die Finanzämter Worms und Bensheim verteilt.[9]
Finanzamt Höchst (Odenwald)
Finanzamt Homberg (Oberhessen) – Das Finanzamt wurde zum 1. Juni 1932 aufgehoben und sein Bezirk auf die Finanzämter Alsfeld und Grünberg verteilt.[10]
Finanzamt Hungen (Oberhessen) – Das Finanzamt wurde 1943 aufgehoben und sein Bezirk auf die Finanzämter Gießen und Grünberg verteilt.[11]
Finanzamt Langen (Bez. Darmstadt)
Finanzamt Lauterbach (Hessen)
Finanzamt Mainz I (*) – 1931 in Mainz-Innenstadt umbenannt.[12]
Finanzamt Mainz II (*) – 1931 in Mainz-Außenstadt umbenannt.[13]
Finanzamt Mainz III (*) – 1931 in Mainz-Land umbenannt.[14]
Finanzamt Michelstadt (Odenwald)
Finanzamt Nidda (Oberhessen)
Finanzamt Oberingelheim (Rhein) (*) – 1943 aufgehoben und dem Finanzamt Bingen zugeordnet.[15]
Finanzamt Offenbach-Stadt
Finanzamt Offenbach-Land
Finanzamt Oppenheim (*)
Finanzamt Osthofen (Rheinhessen) (*) – 1943 aufgehoben und dem Finanzamt Worms zugeordnet.[16]
Finanzamt Reinheim (Hessen)
Finanzamt Schotten
Finanzamt Seligenstadt
Finanzamt Worms-Stadt (*)
Finanzamt Worms-Land (*)
Finanzamt Wörrstadt (Rheinhessen) (*) – 1943 aufgehoben und dem Finanzamt Alzey zugeordnet.[17]
Im Mai 1940 wurden die deutschsprachigen Kreise Eupen und Malmedy, die im Ersten Weltkrieg an Belgien abgetreten worden waren, wieder in das Reich eingegliedert. Dem Oberfinanzpräsidenten Köln (so war seit 1937 die Bezeichnung des Landesfinanzamtes) wurden entsprechend zwei neu errichtete Finanzämter in Eupen und Malmedy angegliedert. Nach der Eroberung Luxemburgs wurden 1941 in Luxemburg vier Finanzämter eingerichtet, die ebenfalls dem Oberfinanzpräsidenten Köln nachgelagert wurden. Mit der Räumung dieser Gebiete wurden die entsprechenden Finanzämter geschlossen. Da Finanzamt St. Goar wurde 1940 aufgehoben und dem Finanzamt Koblenz zugeordnet.[19]
Dem Landesfinanzamt Würzburg war nachgelagert[18]:
↑Michael Rademacher: Lfa_darmstadt. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 (basierend auf Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie, Verwaltung und Wirtschaft 1926 und Statistik des deutschen Reiches. Band 337: Die deutsche Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege. Berlin 1927).
↑Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Hessen vom 17. Juli 1943; RFBl. 1943 S. 211 und S. 220.
↑Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Hessen vom 17. Juli 1943; RFBl. 1943 S. 211 und S. 220.
↑Berichtigung des Verzeichnisses der Finanzämter des Deutschen Reiches vom 29. April 1931; RFBl. 1931 S. 65.
↑Berichtigung des Verzeichnisses der Finanzämter des Deutschen Reiches vom 29. April 1931; RFBl. 1931 S. 65.
↑Berichtigung des Verzeichnisses der Finanzämter des Deutschen Reiches vom 29. April 1931; RFBl. 1931 S. 65.
↑Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Hessen vom 17. Juli 1943; in: Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, 1943, S. 211
↑Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Hessen vom 17. Juli 1943; in: Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, 1943, S. 211
↑Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Oberfinanzbezirk Hessen vom 17. Juli 1943; in: Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, 1943, S. 212
↑ abMichael Rademacher: Lfa_koeln. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900 (basierend auf Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie, Verwaltung und Wirtschaft 1926 und Statistik des deutschen Reiches. Band 337: Die deutsche Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege. Berlin 1927).
↑Michael Alfred Kanther: Finanzverwaltung zwischen Staat und Gesellschaft. 1993, ISBN 3-7743-0272-3, S. 183.