Alter Berg 5; Bahnlinie Nürnberg–Schirnding, bei Streckenkilometer 41,467 (Standort)
Eisenbahnbrücke, Bestandteil der Fichtelgebirgsbahn
Eisenträgerbrücke über die Pegnitz mit genietetem, hängendem Fachwerk und einseitigem Vollwandträger, Widerlager aus Granitmauerwerk, 1877, 1899, Umbau 1931
Viergeschossiger turmartiger Hauptbau mit Halbwalmdach, Kalkstein verputzt, im Kern 14. Jahrhundert, Ausbau zweite Hälfte 16. Jahrhundert; mit Ausstattung
Befestigung: Mauer mit zwei runden Ecktürmen, 16. Jahrhundert
Park
Verwalterhaus: zweigeschossiger Satteldachbau, im Kern wohl 18./19. Jahrhundert
Scheune: stattlicher Fachwerkbau mit Satteldach, 16. bis 18. Jahrhundert
Stallung: Satteldachbau, massiv und Fachwerk, wohl 18./19. Jahrhundert
Nebengebäude: Steildachbau, 1728 (dendrochronologisch datiert), 1837 Umbau zur Brauerei
Alter Berg 5; Bahnlinie Nürnberg–Schirnding, bei Streckenkilometer 42,151 (Standort)
Eisenbahnbrücke, Bestandteil der Fichtelgebirgsbahn
Eisenträgerbrücke über die Pegnitz mit genietetem, hängendem Fachwerk und einseitigem Vollwandträger, Widerlager aus Granitmauerwerk, 1877, 1899, Umbau 1930
Bahnhofstraße; Bahnlinie Nürnberg–Schirnding; Pegnitz, bei Streckenkilometer 38,321 (Standort)
Eisenbahnbrücke, Bestandteil der Fichtelgebirgsbahn
Eisenträgerbrücke über die Pegnitz mit genietetem, hängendem Fachwerk und einseitigem Vollwandträger, Widerlager und Auflager aus Granitmauerwerk, 1877, 1899, Umbau 1931
Schlosspark: ausgedehnte Parkanlage entlang der Pegnitz, angelegt im 18. Jahrhundert, neu gestaltet im späten 19. Jahrhundert
Schlossmauer: Bruchsteinmauer mit Toreinfahrt, bossierte Rechteckpfeiler mit profilierten Deckplatten und Kugelbekrönung sowie Ornamentgittertor, wohl 17./18. Jahrhundert und spätes 19. Jahrhundert
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.