Sogenanntes Hochschloss, viergeschossiger Walmdachbau mit nördlich angebauter, halbrund geschlossener Schlosskapelle mit Zwiebeldachreiter, im Kern spätgotisch, 15./16. Jahrhundert, 1733 barockisiert, Schlosskapelle 1833 erneuert, 1840 Reduzierung des Baukörpers und Walmdach; mit Ausstattung;
West- und Südflügel, an das Hochschloss anschließend, zweigeschossiger, hakenförmiger Walmdachbau, am Südflügel nördlicher Quertrakt mit Eingangsportal, Westflügel (sogenannter Festsaaltrakt) mit Blendarkaden im Erdgeschoss, barock, Mitte 17. Jahrhundert, Erneuerung und Errichtung des Spiegelsaals im Obergeschoss des Westflügels 1893, nördlicher Quertrakt nach 1945 auf Fundamenten der ehemaligen Kapelle neu errichtet;
Ehemaliges Brauereigebäude, viergeschossiger, verputzter Satteldachbau, 1750 erneuert, im Kern älter, 1843 nach Brand wiederhergestellt;
Ehemaliges Bräumeister- und Gärtnerhaus, westlich an Brauereigebäude anschließend, zweigeschossiger Walmdachbau, wohl 17./18. Jahrhundert, im 19. Jahrhundert erneuert;
Wohnhaus, zweigeschossiger Walmdachbau, wohl 2. Hälfte 19. Jahrhundert;
Stadel, verputzter, traufseitiger Satteldachbau mit rundbogiger Durchfahrt, wohl 17.–19. Jahrhundert;
Hoftor, nach Norden, segmentbogige Öffnung mit Ädikulaportal, wohl 17. Jahrhundert
Verputzte Saalkirche mit Strebepfeilern, eingezogenem Polygonalchor und nördlichem Chorflankenturm mit Satteldach, Blendengliederung und Eckaufsätzen, Langhaus mit Flachdecke über Hohlkehle und Chor mit stuckierter Stichkappentonne, Chor und Turm spätgotisch, Ende 15. Jahrhundert, Chorwölbung um Ende 17. Jahrhundert, Langhaus 1845 neu errichtet; mit Ausstattung
Verputzte Saalkirche mit Blendengliederung, getrepptem Giebel am Langhaus, eingezogenem Polygonalchor und westlichem Eingangsturm mit oktogonalem Aufsatz und Spitzhelm, Langhaus und Chor mit flachem Holzfelderdecken, neugotisch, 1856; mit Ausstattung
Einfirstanlage, erdgeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit durchfenstertem Kniestock, mittigem Zwerchgiebel mit Holzbalkon und Wirtschaftsteil mit Hopfendarre, um 1900
Verputzte Saalkirche mit dreiseitigem Chorschluss und nördlichem Chorflankenturm mit oktogonalem Aufsatz und verschindelter Zwiebelhaube, Langhaus mit Flachdecke, eingezogener Chor, barock, um 1670, Turm nach Einsturz 1972 neu errichtet; mit Ausstattung
Verputzte Saalkirche mit leicht eingezogenem Polygonalchor mit Strebepfeilern und nördlichem Chorflankenturm mit Satteldach und Eckaufsätzen, Langhaus mit flacher Holzfelderdecke und Chor mit Kreuzgratgewölbe, Chor und Turm 1. Hälfte 14. Jahrhundert, 1702 barock überformt, 1848 verlängert; mit Ausstattung
D-1-86-132-23
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Jolanda Drexler-Herold, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.19). Karl M. Lipp Verlag, München 1992, ISBN 3-87490-570-5, S.110–121.