Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Jetzendorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.
[Anm. 1]
Bodendenkmäler in Jetzendorf
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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(Standort)
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Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-1-7534-0069
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BW
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Marienstraße 2 (Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Maria in Hirschenhausen und ihrer Vorgängerbauten.
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D-1-7534-0072
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weitere Bilder
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(Standort)
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Burgstall des Mittelalters.
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D-1-7534-0084
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BW
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Kirchberg 4 (Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in Jetzendorf.
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D-1-7534-0087
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weitere Bilder
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(Standort)
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Burgstall des Mittelalters.
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D-1-7534-0092
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BW
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(Standort)
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Burgstall des Mittelalters.
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D-1-7534-0098
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BW
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(Standort)
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Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-1-7534-0183
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BW
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(Standort)
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Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.
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D-1-7534-0190
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BW
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Purrbachstraße 19 (Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Lambert in Lampertshausen.
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D-1-7534-0191
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weitere Bilder
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Hilgertshausener Straße 25 (Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Vitus in Volkersdorf.
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D-1-7534-0192
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Kirchberg 1 (Standort)
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses von Jetzendorf.
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D-1-7534-0193
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weitere Bilder
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Siehe auch
Literatur
- Jolanda Drexler-Herold, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.19). Karl M. Lipp Verlag, München 1992, ISBN 3-87490-570-5, S. 120.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks