Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex östlich Hollenstein
Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex östlich Hollenstein mit etwa 8,1 Hektar Flächengröße liegt im Stadtgebiet Bad Salzuflen. Es wurde 2004 mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1] BeschreibungDas Landschaftsschutzgebiet liegt bei Hollenstein. Südlich grenzt ein Bauernhof direkt an. Die Heldmanstraße grenzt westlich an das LSG. Das LSG umfasst einen Grünlandbereich mit zahlreichen eingestreuten Feldgehölzen. Der Landschaftsplan schreibt zum LSG: „Bei dem Landschaftsschutzgebiet handelt es sich überwiegend um Fettweidenbereiche auf einem flach nach Süden geneigten Hang unterhalb eines in Kuppenlage stehenden Laubwaldstreifens. Der überwiegend aus Buchen, teilweise aus Birken bestehende Waldbereich ist in die Weidenutzung einbezogen und weist teilweise hudewaldähnlichen Charakter auf. Nach Süden in Richtung Heldmanstraße schließt ein Kerbtalbereich mit angrenzenden Obstgehölzstreifen und Obstwiesen an. Am Nordrand des Schutzgebietes liegt ein schmales, teilweise mit Laubgehölzen bestandenes Siek, dem mehrere gut ausgeprägte Schlehen-Weißdorngebüsche sowie Feldgehölzstreifen benachbart sind. Das Siek ist besonders durch Verfüllung bedroht.“[1] Schutzzwecke für das LSGLaut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG zur:
Rechtliche VorschriftenIm Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist ferner verboten Hunde frei laufen zu lassen. Vom Verbot ist Hundeeinsatz bei der ordnungsgemäßen Jagd, auf Hof- und Gartenbereichen und der Einsatz von Hütehunden ausgenommen.[1] Siehe auchLiteratur
WeblinksCommons: Landschaftsschutzgebiet Grünlandkomplex östlich Hollenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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