aus dem Kreis Torgau der Stadtbezirk Belgern, die Amtsbezirke Ammelgoßwitz, Paußnitz und Oberförsterei Sitzenroda, aus dem Amtsbezirk Arzberg der Gemeindebezirk Cöllitzsch-Korgitzsch, die Gutsbezirke Adelwitz und Ottersitz und aus dem Amtsbezirk Loßwitz die Gemeindebezirke Döbeltitz und Mahitzschen und der Gutsbezirk Mahitzschen
aus dem Kreis Bitterfeld der Stadtbezirk Düben und die Amtsbezirke Authausen, Schwemsal, Söllichau und Tornau; aus dem Kreis Delitzsch der Amtsbezirk Tiefensee und der Amtsbezirk Hohenprießnitz ohne die Gemeindebezirke Gruna, Hohenprießnitz, Laußig und die Gutsbezirke Gruna und Hohenprießnitz
der Kreis Schweinitz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Jessen, Schlieben und Schweinitz zugeordnet waren; aus dem Kreis Liebenwerda aus dem Amtsbezirk Falkenberg die Gemeindebezirke Bomsdorf, Cölsa, Falkenberg und Schmerkendorf und die Gutsbezirke Falkenberg und Schmerkendorf und aus dem Amtsbezirk Wiederau die Gemeindebezirke Drasdo, Langennaundorf, München, Wiederau und der Gutsbezirk Wiederau
aus dem Kreis Wittenberg der Stadtbezirk Kemberg, der Amtsbezirk Radis mit Ausnahmen des Gemeinde- und Gutsbezirks Radis, der Amtsbezirk Trebitz ohne die Gemeindebezirke Kleinzerbst und Österitz, aus dem Amtsbezirk Bleesen der Gemeindebezirk Bergwitz, aus dem Amtsbezirk Reinharz die Gemeindebezirke Ateritz und Gommlo und aus dem Amtsbezirk Wartenburg der Gemeindebezirk Dorna
aus dem Kreis Liebenwerda der Stadtbezirk Mühlberg, der Amtsbezirk Fichtenberg und der Amtsbezirk Coßdorf mit Ausnahme der Gemeindebezirke Bönitz und Kauxdorf und des Gutsbezirkes Kötten
aus dem Landkreis Torgau der Stadtbezirk Prettin, die Amtsbezirke Annaburg, Oberförsterei Annaburg, Axien, Oberförsterei Thiergarten und der Amtsbezirk Großtreben ohne den Gemeindebezirk Dautzschen und der Gutsbezirk Mockritz
aus dem Kreis Wittenberg die Stadtbezirke Pretzsch und Schmiedeberg und Schönwalde, die Amtsbezirke Dahlenberg und königliche Domäne Pretzsch, der Amtsbezirk Reinharz außer den Gemeindebezirken Ateritz, Gaditz und Gommlo sowie aus dem Amtsbezirk Trebitz die Gemeindebezirke Kleinzerbst und Österitz
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 221.143 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig. In Wittenberg wurde eine Strafkammer für die Amtsgerichte Wittenberg, Kemberg, Schmiedeberg, Jessen und Schweinitz gebildet.[4]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Landgerichte Halle, Naumburg und Torgau 1945 in der SBZ aufgehoben und ein kurzlebiges Bezirksgericht Halle gebildet, das dann nach Merseburg verlegt wurde. Im Jahre 1946 entstanden die Landgerichte Halle, Naumburg und Torgau wieder neu. Zum Landgericht Torgau gehörten zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Herzberg, Bad Liebenwerda, Torgau und Wittenberg.[5] Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Landgerichte abgeschafft und einheitlich Kreis- und Bezirksgerichte geschaffen. Torgau kam zum Kreis Torgau, entsprechend entstand das Kreisgericht Torgau im Bezirk des Bezirksgerichtes Leipzig.[6] Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde das Landgericht Torgau nicht erneut gebildet.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude aus dem Jahr 1820 (Markt 1) steht unter Denkmalschutz.
Einzelnachweise
↑Die Gerichts-Verfassungen der Deutschen Staaten, H. A. Fecht, 1868 S. 149 f., Digitalisat
↑Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 489 f., Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 454 online