KontenplanDer Kontenplan (englisch chart of accounts) ist im Rechnungswesen die tatsächliche Gliederung aller Konten eines Unternehmens auf Grundlage der Dezimalklassifikation. AllgemeinesDer Kontenplan ist ein systematisches Verzeichnis sämtlicher Konten einer Buchführung, meist in Anlehnung an einen nicht gesetzlich vorgeschriebenen, aber von einzelnen Wirtschaftsverbänden empfohlenen Kontenrahmen erstellt und auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten.[1] Der Kontenplan gibt an, welche Konten überhaupt geführt werden und zu welchen Kontogruppen oder Kontoklassen sie zusammengefasst sind.[2] Jedes Unternehmen verwendet in seiner Buchhaltung nur gerade diejenigen Konten des Kontenrahmens, die es gemäß den bei ihm vorkommenden Geschäftsvorfällen benötigt, den Rest lässt es weg. Darüber hinaus steht es ihm frei, bei Bedarf weitere Konten hinzuzufügen, die gegebenenfalls von seinem Wirtschaftsverband gar nicht vorgesehen worden sind. Die Kontierung der Buchungsbelege erfolgt anhand des Kontenplans. EinteilungDie Konten werden in zehn Kontenklassen von 0 bis 9 eingeteilt, die wiederum nach dem Dezimalsystem in Kontengruppen aufgeteilt sind.[3] Ihre Gliederung richtet sich meist am Jahresabschluss, also an der Schlussbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aus, in welche die Salden aller Konten einfließen.[4] Dabei wird systematisch nach Bestandskonten (Aktivkonto, Passivkonto) für die Bilanz und nach Erfolgskonten (Aufwandskonto und Ertragskonto) für die Gewinn- und Verlustrechnung unterschieden. Die Untergliederung orientiert sich streng am Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB). Der Kontenplan orientiert sich am Kontenrahmen und berücksichtigt betriebsindividuelle Merkmale. Der Kontenplan soll sicherstellen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle auf gleichen Konten gebucht werden, weil eine automatische Kontrolle der Richtigkeit der Kontierung nicht vorhanden ist.[5] Mögliche AnpassungenDer Kontenplan kann unternehmensindividuell durch Reduzierungen oder Erweiterungen an den vorgegebenen Kontenrahmen angepasst werden:
Ruhende KontenKonten, die zwar mit Buchwert in der Eröffnungsbilanz angelegt, dann aber im Laufe des Geschäftsjahres nicht für Buchungen benutzt wurden, nennt man ruhende Konten. AufbewahrungsfristIn Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für den Kontenrahmen nach § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre. InternationalAus dem Kontenrahmen des Österreichischen Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ) lässt sich folgender Kontenplan entwickeln: Klasse 0: Anlagevermögen, 1 Vorräte, 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 3 Rückstellungen, 4 Umsatzerlöse, 5 Wareneinsatz, 6 Löhne und Gehälter, 7 Abschreibungen, 8 Finanzerträge und Finanzaufwand und Klasse 9: Eigenkapital. In Österreich beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 212 Abs. 1 UGB und § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre. In der Schweiz baut der individuelle Kontenplan auf dem Kontenrahmen KMU auf.[6] Die einzelnen Kontenklassen sind: 0 Aktiven (Vermögenswerte), 1 Passiven (Eigenkapital und Verbindlichkeiten), 3 Betriebsertrag (operatives Ergebnis), 4 Waren-, Material- und Dienstleistungsaufwand (Wareneinsatz, Materialkosten), 5 Personalaufwand, 6 übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen, Finanzerfolg, 7 Betrieblicher Nebenerfolg, betriebsfremder, außerordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Erfolg, Steuern, 8 Abschluss. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach Art. 958f OR zehn Jahre. Aus steuerlichen Gründen müssen Geschäftsunterlagen über Immobilien zwecks Berechnung der Eigennutzung 20 Jahre aufbewahrt werden. AbgrenzungDer Kontenplan darf nicht mit dem Kontenrahmen verwechselt werden. Letzterer ist die branchenübergreifende Klassifikation aller möglichen, in allen Betriebsformen allgemein vorkommenden Konten, aus dem ein Unternehmen individuell seinen eigenen Kontenplan entwickelt.[7] Literatur
Einzelnachweise
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