Kegelschiff![]() Als Kegelschiff werden in der Binnenschifffahrt Schiffe bezeichnet, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften, z. B. in der Rheinschifffahrt § 3.14 RheinSchPV, wegen ihrer Ladung einen oder mehrere blaue Kegel führen müssen. Die Kegel sind von allen Seiten gut sichtbar mit der Spitze nach unten anzubringen. Nachts müssen die Schiffe entsprechend der Anzahl der Kegel blaue Lichter führen. Der Kegel muss eine Höhe von 80 cm und einen Durchmesser von 50 cm haben. Anzahl der Kegel
Beschränkungen und besondere VorschriftenKegelschiffe müssen sich auf bestimmten Fluss- und Kanalabschnitten auf den dort angegebenen Funkkanälen melden. Liegeplätze für Kegelschiffe sind besonders gekennzeichnet, für andere Schiffe gilt dort Liegeverbot. Kennzeichnung von Liegeplätzen für KegelschiffeBeispiele für diese Kennzeichnungen auf der Donau[1] sind in den Einzelnachweisen angegeben. SchleusenregelungAuf den Warteplätzen vor den Schleusen und in den Schleusen müssen andere Schiffe mindestens zehn Meter Abstand halten. Passagierschiffe dürfen nicht zusammen mit Kegelschiffen geschleust werden. Schiffe oder Zusammenstellungen von mehreren Schiffen mit ein oder zwei Kegeln werden einzeln geschleust. Containerschiffe mit einem oder zwei Kegeln können zusammen mit anderen Gütermotorschiffen geschleust werden, wenn der Abstand zwischen den Schiffen (Bug-Heck) mindestens zehn Meter beträgt. Siehe auch
Einzelnachweise
WeblinksCommons: Blue cones (sign) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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