Karl Lackner (Jurist)Karl Lackner (* 18. Februar 1917 in Maikammer; † 13. März 2011 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht. Leben und WirkenKarl Lackner wurde als Sohn eines Oberamtsanwalts in Maikammer geboren und besuchte Schulen in Bochum und Bonn. Nach bestandenem Abitur 1936 ging er zum Studium der Rechtswissenschaften an die Universitäten Bonn und München. 1939 machte er sein Examen. Im Zweiten Weltkrieg wurde er 1940 Soldat, 1942 Leutnant der Flakartillerie. Er wurde in Frankreich, der Sowjetunion und Dänemark eingesetzt und geriet schließlich in Kriegsgefangenschaft, aus der er im Juli 1945 entlassen wurde. Bereits 1946 wurde er an der Universität Bonn bei Hellmuth von Weber promoviert. Es folgte sein Referendariat, das er 1948 mit dem zweiten Examen abschloss. Danach arbeitete er als Gerichtsassessor an den Landgerichten Bonn und Köln sowie am Oberlandesgericht Köln. 1950 heiratete er. Im selben Jahr wurde er zum Landgerichtsrat ernannt und ging zum Bundesministerium der Justiz, wo er für das Jugendstrafrecht zuständig war. Von 1963 bis zu seiner Emeritierung 1982 lehrte er als Professor an der Universität Heidelberg.[1] Besonders bekannt wurde Lackner durch den von ihm verfassten Kommentar zum Strafgesetzbuch. Er betreute die Habilitationen von Ingeborg Puppe und Jörg Tenckhoff. Veröffentlichungen
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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