Grabmayr von Angerheim studierte in InnsbruckRechtswissenschaften (Dr. jur. 1871) und eröffnete 1878 in Meran als Advokat, wie Rechtsanwälte damals genannt wurden, seine eigene Kanzlei. Als Vertreter des verfassungstreuen Großgrundbesitzes wurde er 1892 in den Tiroler Landtag gewählt und gehörte diesem noch 1914 an.
1897 wurde er nach dem Kurienwahlrecht in das Abgeordnetenhaus des Reichsrates, des Parlaments von Cisleithanien, gewählt. 1901 wurde er vom Reichsrat zum Obmann des Verfassungsausschusses gewählt, der erfolglos die Trientiner Autonomiefrage behandelte.
Im Tiroler Landtag wurde Grabmayr vor allem zur Sicherung des Grundbesitzes aktiv. Auf seine Initiative wurde das Tiroler Grundbuch angelegt, in dem die Eigentumsrechte an allen Grundstücken amtlich verzeichnet wurden und das das bislang gebräuchliche, altertümliche Verfachbuch ersetzte.[1] Mit einem speziellen Höferecht wurde bestimmt, dass bäuerliche Anwesen nach dem Tod des Bauern stets nur an einen Erben übergehen und nicht zersplittert werden durften. Damit sollte dem Entstehen unwirtschaftlich kleiner Anwesen entgegengetreten werden.
1906 gab Grabmayr seine Rechtsanwaltskanzlei in Meran auf und übersiedelte nach Wien. Im Reichsrat beteiligte er sich intensiv an der Diskussion über das 1905 vom k.k. Ministerpräsidenten Paul Gautsch von Frankenthurn angekündigte allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle männlichen Staatsbürger. Grabmayr war nicht dafür; er betonte, das Wahlrecht sei kein natürliches Recht, sondern eine öffentliche Funktion, die man im Interesse der Allgemeinheit wahrnehme. Das vorgeschlagene neue Wahlrecht dränge den politischen Einfluss der gebildeten und besitzenden Schichten in unbilliger Weise zurück. Die politische Macht werde ausschließlich den Minder- oder Nichtbesitzenden und den minder- oder nichtgebildeten Massen in die Hand gespielt. Außerdem könne man von einem allgemeinen Wahlrecht ohnehin nicht sprechen, denn es werde der besseren Hälfte der Bevölkerung, den Frauen ebenso vorenthalten wie den Soldaten. Mit der Vorlage würden nur die Vorherrschaft der Slawen und ein massiver Machtzuwachs der Sozialdemokratie einhergehen.[2]
1907 wurde Grabmayr, nach dem neuen Reichsratswahlrecht nicht mehr ins Abgeordnetenhaus gewählt, von KaiserFranz Joseph I. in das Herrenhaus, das Oberhaus des Reichsrates, berufen. Damals war er stellvertretender Präsident des Reichsgerichts.[3]
1913 berief ihn der Kaiser zum Präsidenten des Reichsgerichts. Diesem folgte nach der Gründung des Staates Deutschösterreich (am 30. Oktober 1918, Republik ab 12. November 1918) für dessen Staatsgebiet mit 25. Jänner 1919 der Verfassungsgerichtshof nach, zu dessen erstem Präsidenten vom deutschösterreichischen Staatsratsdirektorium am 14. Februar 1919 Paul Vittorelli ernannt wurde. Am gleichen Tag wurde Grabmayr vom Staatsratsdirektorium als Präsident des am 6. Februar 1919 beschlossenen Verwaltungsgerichtshofes ernannt und blieb dies bis 1921.
↑Maurizio Ferrandi: Traduzione e tradimento. Tolomei e Credaro, storia di un libro. In: Ulrike Kindl, Hannes Obermair (Hrsg.): Die Zeit dazwischen: Südtirol 1918–1922. Vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zum faschistischen Regime / Il tempo sospeso: L’Alto Adige tra la fine della Grande Guerra e l’ascesa del fascismo (1918-1922). Edizioni alphabeta Verlag, Meran 2020, ISBN 978-88-7223-365-8, S.285–302.