Die Gebiete wurde mit einer gemeinsamen Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 20. Dezember 1991 als Natur- und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Laut dieser Verordnung ist der Schutzzweck die Erhaltung, Entwicklung und Pflege der naturnahen Tallandschaft der "Enz-Nagold-Platten" als Lebensraum typischer, spezialisierter Tier- und Pflanzenarten insbesondere der vielfältigen Feuchtgebietstypen und wechselfeuchten Biotope sowie die Sicherung der kulturhistorisch einzigartigen Wässerwiesen und der sonnenexponierten Hänge mit den zahlreichen Natursteinmauern und Hecken.
Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 171–173