Jemandem einen Vogel zeigenJemandem einen Vogel zeigen bezeichnet im Deutschen[2] eine beleidigende Geste, die dem Empfänger unterstellt, „einen Vogel zu haben“, also nicht recht bei Verstand zu sein.[3] Hierbei tippt man sich meist mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe oder die Stirn. Im Straßenverkehr drückt dieses ironisch auch als „Autofahrergruß“ bezeichnete Handzeichen im Besonderen Unmut über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers aus.[4] Strafrechtlich kann es in Deutschland als Beleidigung gewertet werden.[5][6] UrsprungDie Geste geht laut „Wörterbuch der deutschen Idiomatik“ („Duden – Redewendungen“) vermutlich auf den alten Volksglauben zurück, dass Tiere – und insbesondere Vögel – sich im Gehirn eines Menschen einnisten und eine Geistesstörung verursachen können.[3] Der Wiener Medizinhistoriker Johann Werfring hingegen erklärt den Ursprung des „Vogelzeigens“ (vor allem hinsichtlich der sprachlichen Implikationen) mit der einstmaligen Bezeichnung „Vogelköpfe“ für mikrocephale Menschen (= Menschen mit kleinen Köpfen).[7] Bei der Mikrocephalie handelt es sich um eine Entwicklungsbesonderheit beim Menschen (geistige Behinderung), bei welcher der Kopf (wie auch das Gehirn) eine vergleichsweise geringe Größe aufweist. Varianten
Rechtslage in DeutschlandDas OLG Düsseldorf gab 1960 einer Revision gegen die Verurteilung wegen Beleidigung nicht statt. Begründet wurde dies wie folgt:
– OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 1960 Ss 934/59 (1046), zitiert in NJW 1960, 1072 Als Doppelvogel wird das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn bezeichnet,[8] stellt jedoch nach dem OLG Düsseldorf keine Ehrverletzung dar (Az.: 5 Ss 383/95-21). Ein anderes Gericht sah dagegen im Doppelvogel eine Beleidigung.[9] Einzelnachweise
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