Interessenverband Unterhalt und FamilienrechtDer Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) arbeitet seit 1968 auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 5.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verband ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen Hilfesuchenden im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht offen. Der Verband ist beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen. Vorsitzende des Bundesvorstandes ist Melanie Ulbrich. Ihre Stellvertreter sind Murat Aydin, Ralph Gurk, Monika Roth, Anna Freitag und Thomas Goes. GeschichteUrsprünglich bestanden zwei verschiedene Verbände in den 70er-Jahren:
1988 fusionierten beide Verbände zum „Interessenverband Unterhalt & Familienrecht“, behielten jedoch zunächst beide Kürzel wegen deren Bekanntheitsgrads bei. Ziele des VerbandesISUV fordert grundlegende Reformen des geltenden Familien- und Unterhaltsrechts und der damit zusammenhängenden benachbarten Rechtsgebiete (z. B. Steuerrecht, Erbrecht) sowie weitere Reformen des Kindschaftsrechts. Der Verband ist bemüht, zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts beizutragen. Er verfolgt seine Ziele durch
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