Schrendeisen stammte aus einer wohlhabenden und angesehenen Bürgerfamilie. Sein Vater Ludwig war Schultheiß in der nordhessischen Stadt Gudensberg und war finanziell so gut gestellt, dass er seinen Landesherren, den Landgrafen Ludwig II. und Wilhelm II., beachtliche Summen Geldes leihen konnte.[1][2] Seit 1458 hielt er auch das landgräfliche Untergericht zu Geismar zu Lehen.[3] Zwei Mitglieder der Familie waren zu Hiob Schrendeisens Lebzeiten Kanoniker am St. Petri-Stift in Fritzlar,[4] und sein Bruder Ludwig ist 1521 als Kanonikus am Kaiserdom St. Bartholomäus in Frankfurt am Main bezeugt.[5] Sein zweiter Bruder, Hugo, ist 1490 als Küchenmeister des Landgrafen Wilhelm II. bekundet und soll bei der Erstürmung von Stuhlweißenburg 1490 durch König Maximilian I. einer der ersten auf der Stadtmauer gewesen sein.[6] Seine Schwester Margarethe († 1568[7]) war zuerst mit dem hessischen KanzlerJohannes Muth (1468–1504) verheiratet[8] und heiratete 1506 den Fritzlarer Schöffen Philipp Katzmann[9] aus dem bedeutendsten Fritzlarer Patriziergeschlecht, den Katzmann.[10] Sie hatte aus der Ehe mit dem Kanzler Muth eine Tochter, Margaretha Muth. Nach Muths Tod war Schrendeisen als deren Oheim, zusammen mit dem mit ihm verschwägerten KammermeisterGeorg Nußpicker,[11] deren Vormund.[12]
Leben
Schrendeisen trat früh in landgräfliche Dienste. Ab 1482 war er Rentschreiber in Kassel, wo er 1485 Bürger wurde. 1501 ist er dort als Kammerschreiber bekundet, dann als Kammermeister. Im Jahre 1505 wurde er Bürgermeister in Kassel; in diesem Amt ist er auch noch 1512 bezeugt.
Hiob Schrendeisen heiratete vor 1498 Elisabeth von Wildungen, Tochter des hessischen Rentmeisters Henrich von Wildungen in Homberg (Efze), der dort von 1466 bis 1480 Bürgermeister und von 1485 bis 1524 Rentmeister war. Die beiden hatten drei Söhne: Hiob, Balthasar und Henrich. Hiob war von 1526 bis 1538 Rentmeister in Homberg, wurde von Kaiser Karl V. beim Augsburger Reichstag am 22. Juli 1530 in den Reichsadel erhoben,[13] und erhielt bei seinem Ausscheiden aus dem landgräflichen Dienst 1538 die Burg und das Gut Nassenerfurth zu Lehen, die er über seine Mutter geerbt hatte.
↑Karl-Heinz Nickel, Harald Schmidt, Florian Tennstedt und Heide Wunder: Kurzbiographien, in: Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen) und der Gerichte in ihrer tausendjährigen Geschichte, herausgegeben von Georg Wannagat. Köln 1990, ISBN 978-3-452-21801-8, S. 474.
↑Karl E. Demandt: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter: ein "Staatshandbuch" Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Band 42, Teil 2, 1981, S. 1182. Bernd Fuhrmann: Der Haushalt der Stadt Marburg in Spätmittelalter und früher Neuzeit (1451/52–1622), 1996, S. 189.
↑Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bände 1–3, S. 93.
↑Der Hof und die Stadt: Konfrontation, Koexistenz und Integration in Spätmittelalter und Früher Neuzeit : 9. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt, dem Institut für Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Deutschen Historischen Institut Paris, Halle an der Saale, 25.-28. September 2004, herausgegeben von der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, 2006, S. 484.