Der Heinersreuther Forst war ein 5,88 km² großes gemeindefreies Gebiet im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern. Das gemeindefreie Gebiet wurde zum Stichtag 1. Juni 2023 aufgelöst und unter den angrenzenden Gemeinden aufgeteilt, was auch eine Verschiebung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab und Bayreuth zur Folge hatte und damit auch eine Verschiebung der Regierungsbezirksgrenze zwischen der Oberpfalz und Oberfranken.[1]
Das Forstgebiet liegt im westlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zum Landkreis Bayreuth auf der GemarkungHeinersreuth.[2] Am 17. April 2012 wurde das Flurstück Nr. 945/7 mit einer Fläche von 0,0453 ha in den Markt Kirchenthumbach umgegliedert.[3]
↑Verordnung zur Änderung des Gebiets von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken (Gebietsänderungsverordnung – GebÄndV)
vom 2. Mai 2023. In: Bayerische Staatskanzlei (Hrsg.): Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt;. Nr.10, 21. Mai 2023, S.225ff. (Digitalisat [PDF]).
↑Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 17. Februar 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2021; abgerufen am 7. Mai 2022.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ldbv.bayern.de