Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
(NGG)
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Rechtsform Gewerkschaft
Gründung Mai 1949 in München
Sitz Hamburg
Vorläufer Verband der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter,
Deutscher Tabakarbeiter-Verband,
Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten
Zweck Gewerkschaft
Vorsitz Guido Zeitler
Mitglieder 198.026 (2018)
Website www.ngg.net
Hauptverwaltung der Gewerkschaft NGG in Hamburg

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist eine 1949 gegründete deutsche Gewerkschaft und eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). 2021 hatte die NGG rund 189.098 (112.107 männlich, 76.991 weiblich) Mitglieder.[1] Vorsitzender der NGG ist Guido Zeitler. Stellvertretende Vorsitzende sind Freddy Adjan und Claudia Tiedge.

Aufgaben

Die Kernaufgabe der NGG stellt die Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder dar. Dazu zählen zum Beispiel Verhandlungen und Abschlüsse von Tarifverträgen zu Löhnen und Gehältern, zur Arbeitszeit, Urlaubsdauer und Altersvorsorge, jedoch auch die organisatorische und finanzielle Unterstützung bei Streiks. Ihren Mitgliedern gewährt die NGG Rechtsschutz.

Die NGG setzt sich für Menschenrechte und Friedenssicherung in Freiheit, für soziale Gerechtigkeit und die Verbesserung des Verbraucher- und Umweltschutzes ein. Sie kämpft für den Erhalt und Ausbau des Sozialstaats, für faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen, sowie gegen ein Renteneintrittsalter mit erst 67 Jahren. Zudem prangert sie Rechtsextremismus an und spricht sich für ein Verbot der NPD aus.

Branchen

Die Gewerkschaft vertritt unter anderem die Interessen der Beschäftigten

Der Großteil der mehr als 3000 Tarifverträge der NGG wird direkt mit den jeweiligen Betrieben geschlossen (Haustarifvertrag). Tarifpartner sind außerdem die jeweiligen Verbände auf der Arbeitgeberseite (z. B. der Deutsche-Brauerbund), die Innungen des Bäcker- und Fleischerhandwerks, regionale Mitgliedsverbände des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS).[2]

Aufbau

Die Mitglieder wählen Delegierte, die auf den verschiedenen Organisationsebenen ihre Interessen vertreten. Die NGG hat drei Organisationsebenen: Die Regionen vor Ort, die Landesbezirke und – auf Bundesebene – die Hauptverwaltung mit Sitz in Hamburg.

Regionale Ebene: NGG-Regionen

Auf der Regionalebene kann jedes Mitglied mitentscheiden, Anträge formulieren oder für Gremien kandidieren. Die 52 NGG-Regionen sind die direkten Ansprechpartner für die Mitglieder vor Ort. Sie betreuen die Betriebsräte und führen Verhandlungen zu Haustarifverträgen. Sie berufen Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen und Versammlungen für Betriebsräte und Vertrauensleute ein.

In ihrer Region sind sie für die gewerkschaftliche Bildung zuständig und verantworten die Mitgliederwerbung. Innerhalb ihres (regionalen) Wirkungsbereichs stehen sie ein für die Förderung der Frauen-, Senioren- und Jugendarbeit und arbeiten mit den DGB-Kreisvorständen zusammen.

Landesebene: NGG-Landesbezirke

Die fünf Landesbezirke (Nord, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Südwest und Ost) führen – gemeinsam mit den jeweiligen Tarifkommissionen – die Tarifverhandlungen auf Landesebene. Sie organisieren Bildungsseminare und Tagungen, leisten Beratungsarbeit für die NGG-Regionen und koordinieren gemeinsame Aktionen von Netzwerken, Gruppen und Regionen.

Bundesebene: Hauptverwaltung/Hauptvorstand

Die Gewerkschaft NGG hat ihren Sitz in Hamburg. Dort befindet sich neben der Hauptverwaltung auch der Sitz des Hauptvorstandes. Dieser setzt die Beschlüsse des Gewerkschaftstages um und beruft diesen ein. Zudem überwacht er die Einhaltung der Satzung und bestimmt die politischen und tariflichen Leitlinien der NGG. Seine Mitglieder werden vom Gewerkschaftstag, dem höchsten Beschlussgremium der NGG, gewählt. Mitglieder des Hauptvorstandes sind der Geschäftsführende Hauptvorstand, die Landesbezirksvorsitzenden, zwanzig ehrenamtlichen Mitglieder aus den Betrieben des Organisationsbereichs der NGG und je ein ehrenamtliches NGG-Mitglied, das vom Bundesfrauenausschuss (weibliches Mitglied), bzw. der Bundeskonferenz der Jungen NGG (Mitglied unter 28 Jahren) bestimmt wurde.

Der Geschäftsführende Hauptvorstand ist das ausführende Organ des Hauptvorstandes. Er vertritt die NGG nach innen und außen und ist für die bundesweiten Tarifverhandlungen zuständig. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden zusammen. Es müssen beide Geschlechter vertreten sein.

Internationale Ebene: EFFAT und IUF

Die Gewerkschaft NGG arbeitet mit den jeweiligen europäischen Schwesterorganisationen zusammen. Sie ist Mitglied des Europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT) und der Internationalen Gewerkschaft der Nahrungsmittelarbeiter (IUF). Guido Zeitler, Vorsitzender der NGG, ist Vizepräsident der EFFAT.

Gewerkschaftstag

Der Gewerkschaftstag ist das höchste Beschlussorgan der Gewerkschaft NGG und findet alle fünf Jahre statt. Stimmberechtigt sind die in den Regionen gewählten Delegierten. Ein Delegierter vertritt jeweils 1500 Mitglieder der NGG. Außerdem stimmberechtigt sind der Hauptvorstand und drei Delegierte aus den Reihen der Jungen NGG. Anträge können von den Regional- und den Landesbezirksvorständen, dem Hauptvorstand, dem Hauptausschuss, den Landesbezirkskonferenzen und den Bundeskonferenzen und Ausschüssen der NGG-Personengruppen (Junge NGG, Bundesfrauenausschuss) gestellt werden.

Der NGG-Gewerkschaftstag hat die Aufgabe, die Tätigkeitsberichte des Hauptvorstandes, des Hauptausschusses und der Revisionskommission entgegenzunehmen und den Hauptvorstand zu entlasten. Die Delegierten des Gewerkschaftstages beschließen die eingereichten Anträge und bestimmen die gewerkschaftspolitischen Grundsätze der Gewerkschaft NGG für die nächsten fünf Jahre. Sie wählen oder bestätigen u. a. die Mitglieder des Geschäftsführenden Hauptvorstandes, die oder den Hauptausschussvorsitzende/-n und die ehrenamtlichen Personengruppenvertreter (Junge NGG, Frauen) für den Hauptvorstand.[3]

Vorgeschichte

1865 bis 1918

In Leipzig wurde am 27. Dezember 1865 im Pantheon der Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein gegründet. Der Zusammenschluss der Zigarrenarbeiter war der erste zentral organisierte, nationale Verbund der deutschen Arbeiterbewegung und eine Vorläuferorganisation der NGG.

Die Vereinigung der Zigarrenarbeiter war der Versuch, sich gegen die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen zur Wehr zu setzen. Die Produktion von Zigarren erfolgte in reiner Handarbeit und in den allermeisten Fällen in Heimarbeit. In den kleinen Arbeitsräumen – die meist zugleich Schlaf- und Wohnraum waren – arbeiteten Eltern, Kinder und ein oder zwei Gehilfen unter denkbar schlechten Bedingungen. Die Rohstoffe für die Zigarrenherstellung wurden zu überhöhten Preisen von Fabrikanten bezogen, die fertigen Zigarren später wiederum billig an sie verkauft. Durch die Verlagerung der Produktionsstätten in die Heime der Arbeiter sparten sich die Fabrikanten die Kosten für eigene Arbeitsräume, Heizung und Beleuchtung. Außerdem konnten sie die unabhängig voneinander agierenden Heimarbeiter leicht gegeneinander ausspielen und die Löhne so immer weiter drücken. Die Folgen waren verheerend: überlange Arbeitszeiten, keinerlei Absicherung gegen Krankheit und Unfälle, Kinderarbeit und Hunger waren die Regel.

Die Arbeit im Verlagssystem oder in Heimarbeit bedeutete starke wirtschaftliche Abhängigkeit. Gleichzeitig bot sie den Arbeitern ein gewisses Maß an persönlicher Freiheit: Während der eigentlichen Arbeit wurden die Zigarrenmacher nicht durch die Fabrikanten kontrolliert. Sie konnten während ihrer leisen, mechanischen Handarbeit ungehindert miteinander reden und debattieren. Vielerorts bestimmten die Arbeiter sog. Vorleser. Durch das Vorlesen aus Romanen, politischen Schriften und sozialdemokratischen Zeitungen wurden die Arbeiter unterhalten. Dadurch waren die Arbeiter politisch interessiert und gut informiert. In Erinnerung daran ist der Vorleser heute das offizielle Symbol der Gewerkschaft NGG.

Am 10. Juli 1885 wurde der Unterstützungsverein deutscher Cigarrensortierer gegründet. Zum Geschäftsführer wurde Adolph von Elm gewählt.1891 gründete von Elm eine Produktivgenossenschaft, die Tabakarbeiter-Genossenschaft (TAG), deren Geschäftsführer er war. Mit dem Jahresabschluss 1909 ist die TAG 1910 in der Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Consumvereine mbH aufgegangen.

Bis die anderen Berufe des Nahrungs- und Genussmittelbereichs dem Beispiel der Zigarrenmacher folgten und sich gewerkschaftlich zusammenschlossen, verging noch einige Zeit. Zwischenzeitlich wuchs die Organisation der Zigarrenmacher schnell weiter an. Bis Ende 1878 waren über 8.000 Mitglieder in mehr als 100 Orten organisiert, die Zigarrenmacher stellten so für lange Zeit die größte Gewerkschaftsorganisation.

1900 schlossen sich die Beschäftigten in Hotels, Gaststätten und Restaurants zum Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen zusammen. Der Verband der Fleischer und Berufsgenossen folgte 1902. Je nach Branche wurden auch unterschiedliche Forderungen gestellt. Die Durchsetzung dieser Forderungen (z. B. nach der Einführung eines freien Tages in der Woche, die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit und die Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzbestimmungen) war abhängig vom jeweiligen Organisationsgrad. Als besonders stark zeigte sich die Vereinigung der Brauer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Gewerkschaften zielten ihre Bemühungen darauf ab alle Arbeitnehmer unabhängig ihres Bildungsstatus zu organisieren.

1918 bis 1933

Von 1918 bis 1920 stieg die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter der Nahrungs- und Genussmittelindustrie um das Vierfache an. Direkt nach Kriegsende schlossen die Gewerkschaften mit den Unternehmensverbänden das Arbeitsgemeinschaftsabkommen ab. Die Gewerkschaften wurden nun von den Arbeitgebern als reguläre Vertreter der Arbeiterschaft akzeptiert. In allen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern sollten Arbeiterausschüsse (die Vorläufer der Betriebsräte) installiert werden und der Achtstundentag flächendeckend eingeführt werden.

Im Jahr 1927 schlossen sich vier Einzelgewerkschaften, der Verband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter Deutschlands, der Deutsche Nahrungs- und Genußmittelarbeiterverband, der Zentralverband der Fleischer und Berufsgenossen Deutschlands und der Verband der Böttcher, Weinküfer und Hilfsarbeiter Deutschlands zusammen. Der neu gegründete Verband der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter hatte 1927 rund 150.000 Mitglieder.

1933 bis 1945

Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 wurden die Gewerkschaften zunehmend unter Druck gesetzt und am 2. Mai 1933 verboten. Die Gewerkschaftshäuser der NGG-Vorläuferorganisationen wurden besetzt und viele Funktionäre verhaftet. Ein Beispiel für gewerkschaftliche Untergrundarbeit in der NS-Zeit ist die sog. Mitropa-Gruppe. Eine Reihe von Mitropa-Kellnern nutze ihre berufliche Tätigkeit in Zügen aus, um Schriften und Nachrichten aus Deutschland heraus und nach Deutschland hinein zu schmuggeln. In vielen Orten arbeiteten Gewerkschafter/-innen aus unterschiedlichen Berufsrichtungen eng im Untergrund zusammen. Einige büßten für ihren Einsatz mit Gefängnisstrafen oder sogar dem Leben.

Geschichte

1949 bis 1990

Auf dem Verschmelzungsverbandstag vom 24. bis 26. Mai 1949 in München wurde der Zusammenschluss der Verbände der Nahrungs- und Genussmittelindustrie beschlossen. Auch die Verbände der Beschäftigten in Hotels und Gaststätten und der Tabakindustrie schlossen sich an. Die (Einheits-)Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) war gegründet. Der Wirkungsbereich der NGG war auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR wurde ihr Gegenstück, die Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss, parteipolitisch instrumentalisiert.

Die NGG konnte 1959 in der Zigarettenindustrie als erster Branche die 40-Stunden-Woche durchsetzen.

Mit dem Bundesrahmentarifvertrag in der Brauindustrie trat am 1. Januar 1974 der erste einheitliche Einkommenstarifvertrag in Deutschland in Kraft.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Beschäftigungskrise vereinbarte die NGG Anfang der 1980er Jahre verschiedene Vorruhestandsregelungen mit den Arbeitgebern. Arbeitnehmer über 58 Jahre sollten die Möglichkeit bekommen, mit rund 75 Prozent ihres bisherigen Bruttogehaltes vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können.[4]

Seit 1990

Seit dem 1. Dezember 1990 vertritt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten die Arbeitnehmer aus den zugehörigen Branchen in ganz Deutschland. Die Anhebung der Löhne im Osten auf das Niveau der alten Bundesländer ist laut eigener Aussage weiter eines der Hauptziele der NGG.

Angestellte von Lieferando protestieren mit NGG-Fahnen gegen schlechte Arbeitsbedingungen

Die Arbeitnehmer in der Ernährungsindustrie sind vielerorts von Dumpinglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen betroffen. Auch der Anstieg der Rohstoffspekulationen hat für die Ernährungswirtschaft in Deutschland eine große Bedeutung. Die NGG fordert ein Verbot der Spekulationen mit Lebensmitteln, weil sie die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen in den weniger entwickelten Ländern bedroht.[5]

Vorsitzende

Literatur

  • Willy Buschak: Von Menschen, die wie Menschen leben wollten. Die Geschichte der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ihrer Vorläufer. Bund Verlag: 1985, ISBN 3-7663-0922-6
  • Beate Schreiber, Hans-Christian Bresgott, Daniel König und Constanze Seifert: Vom Vorleser zum Mindestlohn – Die Geschichte der NGG 1865 bis 2015. Herausgegeben vom Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Hamburg 2015, ISBN 978-3-89965-668-8
  • Burchard Bösche (Hrsg.): „ 1. Verlangen wir, in Betten zu schlafen...“ – Materialien und Dokumente zur Geschichte der NGG-Verwaltungsstelle Frankfurt. Norderstedt 2016, ISBN 978-3-7392-2219-6
  • Burchard Bösche: Das Fest ist ein Essen – das Essen ein Fest, Norderstedt 2018, Books on Demand, ISBN 978-3-7460-7964-6. In seiner Biografie beschreibt der Autor, der viele Jahre Gewerkschaftssekretär und Referatsleiter in der Hauptverwaltung der NGG war, über das Leben und die Arbeit in der Gewerkschaft.
  • Heiderose Kilper: Brüder reicht die Hand zum Bunde. Untersuchungen zur Konstituierung und Politik der Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten als Einheitsgewerkschaft. Verlag Arbeiterbewegung und Gesellschaftswissenschaft: Marburg 1982
  • Claus-Jürgen Göpfert: Wer nicht hören will, wird bestreikt!- Jürgen Hinzers Arbeitskampfgeschichten in der Gewerkschaft NGG seit 1979, VSA:Verlag, Hamburg 2023, ISBN 978-3-96488-122-9

Einzelnachweise

  1. DGB: DGB Mitgliederzahlen 2021. In: www.dgb.de. 10. Dezember 2022, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  2. Archivierte Kopie (Memento vom 17. September 2013 im Internet Archive) Website der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Abgerufen am 22. November 2011.
  3. Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten:offizielle Satzung: Archivierte Kopie (Memento vom 18. Mai 2013 im Internet Archive) Website der gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Abgerufen am 22. November 2011.
  4. Buschak WillyDie Geschichte der Gewerkschaft NGG. In: einigkeit Nr. 9, 1990 Sonderteil: S. 1–31.
  5. Herbert Weber: Lebensmittel: Möllenberg kritisiert Spekulation. focus.de, 24. April 2008, abgerufen am 6. Juni 2015.