Gemeindewehrleiter (Sachsen)Ein Gemeindewehrleiter bezeichnet in Sachsen den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene. In Gemeinden mit Berufsfeuerwehren nimmt gemäß § 19 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz[1] der Leiter der Berufsfeuerwehr die Aufgaben des Gemeindewehrleiters wahr. Die Ortsfeuerwehren der Gemeinde werden jeweils durch einen Ortswehrleiter geleitet. Wahl und ErnennungDer Gemeinde-/Ortswehrleiter wird auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Gemeinde gewählt. Er muss persönlich und fachlich für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit des Gemeinde-/Ortswehrleiters beträgt 5 Jahre. AufgabenDer Gemeinde-/Ortswehrleiters ist verantwortlich für:
UnterstellungDie Ortswehrleiter sind dem Gemeindewehrleiter, in Städten mit Berufsfeuerwehr dem Leiter der Berufsfeuerwehr fachlich unterstellt. DienstgradDie Dienstgrade der Gemeinde-/Ortswehrleiter richtet sich nach der Anzahl der Züge in seiner Gemeinde/Ortschaft.
Einzelnachweise
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