Gemeindewehrführer (Mecklenburg-Vorpommern)Ein Gemeindewehrführer[1] bezeichnet in Mecklenburg-Vorpommern den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene. Die Ortsfeuerwehren einer Gemeinde werden von einem Ortswehrführer geleitet.[2] Wahl und ErnennungDie aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr wählen aus ihrer Mitte den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter und die jeweiligen aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren wählen ihren Ortswehrführer und dessen Stellvertreter. Die Gemeindewehrführer und Ortswehrführer, sowie deren Stellvertreter, werden für die Dauer von 6 Jahren zu Ehrenbeamten, nach der Zustimmung der Gemeindevertretung, ernannt. AufgabeDer Wehrführer ist für die:
verantwortlich. UnterstellungDem Gemeindewehrführer sind die Ortswehrführer fachlich unterstellt. In Städten mit Berufsfeuerwehren sind die Wehrführer dem Leiter der Berufsfeuerwehr fachlich unterstellt. DienstgradeDer Dienstgrad des Ortswehrführers und seines Stellvertreters richtet sich nach der Größe der jeweiligen Feuerwehr:
Der Dienstgrad des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters richtet sich nach den Größen der Feuerwehren seiner Gemeinde:
VoraussetzungWählbar ist gemäß § 12 (2) Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern, wer:
Die Laufbahnverordnung[3] gibt außerdem vor:
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Einzelnachweise
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