Erstmals urkundlich erwähnt wird das Dorf im Jahre 1315 als Frankenhuse in einer Abgabenliste (Regesten der Landgrafen von Hessen, Nr. 16524), in der die Abgaben einzelner Orte für Graf Wilhelm von Katzenelnbogen aufgezählt werden. Der entsprechende Passus in dieser Urkunde lautet übersetzt: „In Frankenhausen fallen jährlich zwei Malter Weizen und drei Malter Hafer und 20 (?) Käse(?) an“. Eine weitere Erwähnung erfolgt 1402 als Franckenhusen. Die Schreibweise Franckenhausen findet sich 1545.
Im Dreißigjährigen Krieg fiel der Ort wüst und wurde erst 1650 wieder besiedelt.[4] Von 1709 bis 1715 wurde die evangelische Kirche erbaut. Die Schule folgte 1778. Sie diente später lange Zeit als Dorfgemeinschaftshaus, bis 2011 das neue Dorfgemeinschaftshaus eingeweiht wurde. Inzwischen befindet sich die ehemalige Schule im Privatbesitz.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Frankenhausen:
»Frankenhausen (L. Bez. Reinheim) luth. Filialdorf; liegt 21⁄2 St. von Reinheim in einem weiten Thale und zum Theil auf beiden Seiten eines Wiesengrundes. Man findet 38 Häuser und 285 Einw., die bis auf 2 Kath. lutherisch sind, und unter diesen 15 Bauern, 25 Gewerbetreibende und 2 Tagelöhner, Die etwas erhaben liegende Kapelle wurde 1710 und das Schulhaus 1690 gebaut.«[5]
Frankenhausen lag im Gerichtsbezirk der Zent Oberramstadt. Die Zent war in sogenannte „Reiswagen“ eingeteilt, denen jeweils ein Oberschultheiß vorstand, die dem Zentgrafen unterstellt waren. Dieser Bezirk hatte einen Frachtwagen (Reiswagen) einschließlich Zugtieren und Knechten für Feldzüge bereitzustellen. Frankenhausen gehörte zum „Oberramstädter Reiswagen“, dem auch noch die Orte Ober-Ramstadt mit seinen Mühlen sowie den deutschen Einwohnern in Hahn und Wembach, Asbach, Dilshofen, Ober-Modau und Nieder-Modau angehörten. Die gesamte Zent Oberramstadt war dem Amt Lichtenberg zugeteilt. Diese Einteilung bestand noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.[8][9]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Frankenhausen angehört(e):[3][10][11]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Gemeinde Mühltal
Gerichte
Frankenhausen gehörte zum Zentgericht Oberramstadt. 1630 wird ein UntergerichtZwingenberg genannt. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit war für Frankenhausen das Amt Lichtenberg zuständig. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren.
ab 1968: Amtsgericht Darmstadt mit der Auflösung des Amtsgerichts Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frankenhausen 654 Einwohner. Darunter waren 18 (2,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 108 Einwohner unter 18 Jahren, 261 zwischen 18 und 49, 144 zwischen 50 und 64 und 144 Einwohner waren älter.[14] Die Einwohner lebten in 261 Haushalten. Davon waren 69 Singlehaushalte, 96 Paare ohne Kinder und 75 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 168 Haushaltungen lebten keine Senioren.[14]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[3]; ab 2013: Website Mühltal (Webarchiv)[16]; Zensus 2011[14]
Für Frankenhausen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Frankenhausen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[7]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen 2021 gehören ihm ein Mitglied der CDU und vier parteilose Mitglieder an. Ortsvorsteher ist Benno Hochstrate (CDU) Ortsvorsteher.[17]
Wappen und Flagge
Wappen
Blasonierung: „In silbernem Schilde drei grüne Eicheln aus grünem Stiel wachsend.“[18]
Das Wappen wurde vom Heraldiker Georg Massoth gestaltet und am 23. Januar 1952 durch das Hessische Innenministerium mit dem Recht zur Führung eines Wappens genehmigt.[19]
Am 27. März 1957 wurde der Gemeinde Frankenhausen vom Hessischen Innenministerium eine Flagge mit folgender Beschreibung genehmigt: „Auf dem rot-weiß-rotem Flaggentuch in der Mittelbahn das Gemeindewappen.“[20]
↑Fritz Gevert: Was unser ältestes Kirchenbuch über Frankenhausen berichtet. In: Glaube und Heimat. Evangelisches Gemeindeblatt Ober-Ramstadt, Februar 1938.
↑ abHauptsatzung. §; 5. In: Webauftritt. Gemeinde Mühltal, abgerufen im Mai 2023.
↑Ferdinand Dieffenbach: Das Großherzogthum Hessen in Vergangenheit und Gegenwart. Literarische Anstalt, Darmstadt 1877, S.254 (online bei Google Books).
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC894925483, S.43ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verleihung des Rechts zur Führung eines Wappens an die Gemeinde Frankenhausen im Landkreis Darmstadt, Reg.-Bezirk Darmstadt vom 9. Februar 1952. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1952 Nr.6, S.82, Punkt 105 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,6MB]).
↑Genehmigung einer Flagge der Gemeinde Frankenhausen im Landkreis Darmstadt, Regierungsbezirk Darmstadt vom 27. März 1957. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1957 Nr.15, S.343, Punkt 355 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,7MB]).