In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend u. a. aus Vertretern des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands, sowohl das bisherige Konzept der Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren als auch der Dienstgradabzeichen in Baden-Württemberg überarbeitet. Es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Problemfelder: Die Verwaltungsvorschrift, welche die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren regelte, trat bereits 2006 ersatzlos außer Kraft. Danach gab es nur noch eine Empfehlung. Die Abzeichen der Berufsfeuerwehren waren schon seit langer Zeit nicht mehr einheitlich. Zudem wurden auch vom Landesfeuerwehrverband für die Funktionsträger eigene Abzeichen ausgegeben. Die Arbeitsgruppe hatte unter anderem den Auftrag, eine Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes zu bewirken. Außerdem musste die Uniform den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Die bislang verwendete Uniform wurde ursprünglich als Einsatzkleidung nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, wird aufgrund der geringen Schutzwirkung jedoch schon seit längerer Zeit nicht mehr zu diesem Zweck verwendet. Die Uniform dient heute ausschließlich repräsentativen Zwecken und sollte daher im Erscheinungsbild angepasst werden.
Am 1. Oktober 2013 trat die neue Verwaltungsvorschrift[1] für das Land Baden-Württemberg in Kraft. Alle anderen (auch nicht veröffentlichte) Erlässe und Regelungen zum Thema treten außer Kraft.[2]
Die bisher verwendeten Uniformen können weiterhin getragen werden.[3]
Da sowohl mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) Änderungen an den Besoldungen und zwei Amtsbezeichnungen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorgenommen wurden[4] und der Dienstgrad des Brandinspektors abgeschafft wurde, als auch die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2013 bereits am 30. September 2020 ersatzlos außer Kraft getreten war, wurde am 27. September 2022 eine neue Verwaltungsvorschrift verabschiedet, die am 1. Oktober 2022 in Kraft trat.[5] In dieser Vorschrift wurden auch Änderungen an Dienstgrad- und Funktionsabzeichen vorgenommen.[6][7] Beispielsweise trägt der Landesbranddirektor ab Inkrafttreten der neuen Vorschrift einen Funktionsstern mehr.[6] Ferner wurden die Eingangsämter entsprechend angepasst. Damit ging auch eine Änderung der Anwärterbezeichnungen einher. Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst lautet diese seither Oberbrandmeisteranwärter und im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Brandamtmannanwärter.[8]
Dabei wurden auch die Dienstgrad-Abzeichen komplett überarbeitet. Freiwillige und hauptamtliche Kräfte sowie die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren und der Behörden erhielten in Art und Form einheitliche Dienstgradabzeichen. Die Dienstgradabzeichen werden dabei nicht mehr an den Ober- bzw. Unterärmeln getragen, sondern einheitlich als Schulterklappen. Die Dienstgradabzeichen orientieren sich optisch, sowie in der Systematik der Rangordnung, an denen der Polizei, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Außerdem erhalten die verschiedenen Funktionsträger und Fachberater eigene Abzeichen. Daher werden die bisher verwendeten, in Deutschland bislang einmaligen, Dienstgrad-Schwingen sowie auch die Dienstgrad-Litzen aufgegeben. Die Dienstgrad-Schwingen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Amerikanern übernommen.
Am 20. Oktober 2012 wurde an der Landesfeuerwehrverbandsversammlung in Breisach das endgültige Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift Dienstkleidung trat am 1. Oktober 2013 in Kraft, bis April 2013 befand sie sich im Verbandsanhörungsverfahren.[1]
Aufgrund der Tatsache, dass bei vielen Freiwilligen Feuerwehren ein teurer Umrüstprozess auf die neuen Uniformen nicht sofort durchgeführt werden kann, erlaubt die Verwaltungsvorschrift das Tragen der alten Uniformen bis zu ihrem Außerkrafttreten am 30. September 2020 uneingeschränkt. Auch die neue Verwaltungsvorschrift vom 1. Oktober 2022 enthält diese Übergangsregelung. Sie tritt am 30. September 2029 außer Kraft.[5] Für die Freiwilligen Feuerwehren sind daher die alten Dienstgradabzeichen zusätzlich aufgeführt.
(bis zum 30.11.2022:mindestens 10 Jahre Löschmeister/-inoder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
Ausbilder für Maschinisten
Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer
Ausbilder für Sprechfunker
Ausbilder für Jugendgruppenleiter
Jugendfeuerwehrwart
Feuerwehrmusik C2-Lehrgang)
Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin
mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in
Brandmeister / Brandmeisterin
Zugführerlehrgang
oder
Leiter einer Musikabteilung oder Stabführer, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker absolviert wurden
Höchster Dienstgrad für stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern
aber nur, sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist
(bis zum 30.11.2022:mindestens 10 Jahre Brandmeister/-inoder mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in und Lehrgang Verbandsführer.)
Höchster Dienstgrad für:
stellvertretenden Feuerwehrkommandanten einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern,
Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern,
stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern
Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin
mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in,
sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandant vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitender Hauptbrandmeister/-in ist (bis zum 30.11.2022:mindestens 10 Jahre Oberbrandmeister/-in.)
Höchster Dienstgrad für:
Feuerwehrkommandanten einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern,
stellvertretenden Feuerwehrkommandanten in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern,
Abteilungskommandanten in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern