Die Dienstgrade der Feuerwehren in Thüringen richten sich nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung.[1][2] Tarifbeschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst tragen Dienstgrad- und Ärmelabzeichen der vergleichbaren Besoldungsgruppe der Beamten.
Aufgrund des § 54 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBI. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBI. S. 559), verordnete das Ministerium für Inneres und Kommunales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium nach Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags eine Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO)[3] an. Geändert wurde folglich die Verordnung zur geltenden Fassung zu den zu führenden Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sowie Ärmelabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der hauptamtlichen Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes.[4]