Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Diedenshausen erfolgte unter dem Namen Didinshusen im Jahr 1237.[1]
Im 19. Jahrhundert gab es in Diedenshausen drei Mühlen. Zwischen 1796 und 1805 wurde die evangelische Kirche gebaut. Im Jahr 1956 wurden einige Szenen des Heimatfilmes Mein Bruder Josua im Ort gedreht.
In erhaltenen Urkunden wurde Diedenshausen mit den folgenden Ortsnamen erwähnt:[1]
1338 Dydinshußen/Didenshusen
1502 Diedentzhussen
1630 Dientshausen
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Diedenshausen:
„Dietenshausen (L. Bez. Gladenbach) evangel. Filialderf; liegt 11⁄2 St. von Gladenbach, hat 20 Häuser und 122 evangelische Einwohner. Man findet 2 Mahlmühlen, womit 1 Oelmühle verbunden ist. Der Ort hat viele Waldung, einen guten Viehstand, aber eine unergiebige Feldgemarkung.“[4]
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Zum 1. Juli 1974 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz der Zusammenschluss der Stadt Gladenbach mit den Gemeinden Bellnhausen, Diedenshausen, Erdhausen, Friebertshausen, Frohnhausen b. Gladenbach, Kehlnbach, Mornshausen a. S., Rachelshausen, Römershausen, Rüchenbach, Sinkershausen, Weidenhausen und Weitershausen zur heutigen Stadt Gladenbach.[5][6] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden und die Kernstadt Gladenbach wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[7]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Diedenshausen angehört(e):[1][8][9]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Stadt Gladenbach
Gerichte seit 1821
Die Rechtsprechung ging 1821 im Rahmen der Trennung von Justiz und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte über. „Landgericht Gladenbach“ war von 1821 bis zur Abtretung an Preußen 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Gladenbach. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[14] wurde Diedenshausen an das Landgericht Biedenkopf abgetreten.[15]
Nach der Abtretung des Kreises Biedenkopf an Preußen infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 des Großherzogtums Hessen mit dem Königreich Preußen wurde der Landgerichtsbezirk Biedenkopf preußisch.[16] Im Juni 1867 regelte eine königliche Verordnung die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu. Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.[17] Damit wurde am 1. September 1867 das Landgericht in Amtsgericht Biedenkopf umbenannt. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[18] Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1877 war das Landgericht Marburg das Gericht zweiter Instanz. 1944 wurde das Gericht kurzzeitig dem Sprengel des Landgerichts Limburg zugeordnet und kam am 1. Januar 1949 wieder zum Landgericht Marburg.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Diedenshausen 126 Einwohner. Darunter waren 3 (= 2,4 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 21 Einwohner unter 18 Jahren, 48 zwischen 18 und 49, 30 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[19]
Die Einwohner lebten in 42 Haushalten. Davon waren 6 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 18 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 9 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 24 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[19]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS:[1]; Ab 2000 Stadt Gladenbach (webarchiv)[22]; Zensus 2011[19]
↑Hauptsatzung. (PDF; 172 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Gladenmbach, abgerufen im Juli 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abGrossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.27ff., § 40 Punkt 6c) (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853, 1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
↑Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend: 1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein; 2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)