BergschöffenstuhlDer Bergschöffenstuhl,[1] auch Bergschöppenstuhl[2] oder einfach nur Schöppenstuhl genannt,[3] war ein vom Landesherrn eingesetztes Direktorium,[ANM 1] das in streitigen Bergsachen Recht sprach.[4] Der älteste Bergschöffenstuhl war der Bergschöppenstuhl zu Iglau.[3] Außerdem gab es auch Bergschöffenstühle in Böhmen, zu Schönfeld, in Joachimsthal und in Clausthal.[2] In Kursachsen zu Freyberg existierte ebenfalls ein Bergschöffenstuhl, der mit dem Rathsstuhl der Stadt vereinigt war.[4] Die Erkenntnisse der Schöffenstühle nahmen des Öfteren Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der Bergrechts.[1] Grundlagen und GeschichteSeit dem 7. Jahrhundert wurde der Bergbau anhand von mündlichen Überlieferungen mit gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen von den Bergbautreibenden praktiziert.[5] Hieraus entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte die Berggebräuche.[1] Diese bildeten sich nach und nach zur Norm aus und wurden bis ins 13. Jahrhundert so praktiziert.[6] Allerdings wurde dieses Gewohnheitsrecht von den Grundbesitzern nicht immer anerkannt, sodass es häufig zu Streitigkeiten zwischen den privaten Grundbesitzern und dem Landesherrn kam.[7] Oftmals waren die zivilen Richter mit den Gepflogenheiten im Bergbau und dem Bergbau im Allgemeinen nur wenig vertraut.[8] Bereits vor dem 12. Jahrhundert wurde in Iglau der erste Bergschöffenstuhl ins Amt gesetzt.[3] In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden die ersten Bergordnungen in Kraft[ANM 2] gesetzt.[1] Um nun die Grundsätze der Berggesetzgebung ins praktische Leben zu übertragen, wurden nach und nach in verschiedenen Bergrevieren weitere Bergschöffenstühle eingerichtet.[6] Diese Gremien konnten nun in strittigen Rechtssachen, die den Bergbau betrafen, zwecks Belehrung befragt werden.[9] Zusammensetzung und WirkungsweiseDie Bergschöffenstühle der jeweiligen Regionen waren personell unterschiedlich besetzt.[3] So bestand beispielsweise der Bergschöffenstuhl zu Freiberg aus zwei Bürgermeistern, mehreren Senatoren und verschiedenen Bergbausachverständigen.[9] Diese Sachverständigen waren zum Teil Bergleute von der Feder,[ANM 3] zum Teil Bergleute vom Leder[ANM 4] und zum Teil Juristen.[3] Seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts gab es in Freiberg ein jährlich wechselndes Schöffenkollegium.[8] Kam es zu Streitigkeiten, die auch das Bergrecht tangierten, gab es verschiedene Möglichkeiten, zu einer Einigung zu kommen.[10] Die Streitfälle wurden, genauso wie auch andere Streitfälle im offenen Gericht, durch schiedsrichterliche Sprüche oder durch Zivilprozesse entschieden.[11] Wenn das Urteil des Richters von beiden streitenden Parteien anerkannt wurde, konnte so verfahren werden und das Urteil wurde rechtskräftig.[8] Anderseits konnte der Richter die Rechtsstreitigkeit an andere Rechtskollegien überweisen oder, wenn der Streitgegenstand nur das Bergrecht berührte, wurde der Fall an den Bergschöffenstuhl weitergeleitet.[10] Problematisch wurde es, wenn es um Verleihungen oder Verschenkungen von Bergwerkseigentum mit edlen Metallen ging.[11] Hier musste oftmals der Bergschöffenstuhl einen Rechtsspruch fällen.[8] Kompetenzen und DokumentationDie Kompetenzen der Bergschöffenstühle erstreckten sich in der Regel nur auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.[3] Der Bergschöffenstuhl von Freiberg war beispielsweise für sämtliche Bergsachen ganz Chursachsens zuständig.[8] Auch war es nicht zulässig, Akten an andere Bergschöffenstühle weiterzuleiten.[9] Diese Vorgehensweise führte dazu, dass in einem Jahrhundert nur sechs bis acht Urteile von außer Landes befindlichen Schöffenstühlen eingeholt wurden.[3] Allerdings konnte hier auf Ersuchen der Streitparteien eine Ausnahme gemacht werden.[10] So wurden oftmals die Akten der Bergämter aus Sachsen in zweiter Instanz an die Bergschöffenstühle nach Clausthal oder Joachimsthal geschickt.[3] Mehrere hundert der Urteile und Sprüche der Bergschöffenstühle wurden teilweise handschriftlich niedergeschrieben und als Sammlung mit dem Titel Urteile und Rechtserkenntnisse von Bergschöffenstühlen archiviert.[12] Einzelnachweise
Anmerkungen
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