Dieser Artikel erläutert die Dikasterien der römischen Kurie; zu anderen Bedeutungen siehe Dikasterium (Begriffsklärung).
Als Dikasterium (von altgriechischδικαστήριονdikastērion, deutsch ‚Gericht‘, von δικάζωdikázo, deutsch ‚entscheiden‘) wurde im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein für Rechtsprechung und Verwaltung zuständiges Kollegialorgan bezeichnet. Heute ist es nur noch die Bezeichnung entsprechender Einrichtungen der Römischen Kurie, die vom Papst mit der Leitung der römisch-katholischen Kirche beauftragt sind. Jedes Dikasterium besteht aus einem Präfekten, einem Sekretär, einem oder mehreren Untersekretären, Mitgliedern und Beratern (lateinischconsultores). Der Präfekt steht dem Dikasterium vor, leitet es und vertritt es rechtlich. Ein Sekretär, der von dem oder den Untersekretären unterstützt wird, hilft dem Präfekten bei der verantwortlichen und weisungsbefugten Leitung der Geschäfte und der Mitarbeiter.
Bis 2022 wurden auch die weiteren Institutionen der Kurie zu den Dikasterien gezählt, als dieser erweiterte Begriff durch den der kurialen Einrichtungen ersetzt wurde. Vorläufer der heutigen Dikasterien (im engeren Sinn) waren die Kongregationen und die Päpstlichen Räte. Die Leiter der Kongregationen wurden Präfekten, die der Päpstlichen Räte und der Kommissionen Präsidenten genannt.
1588 schuf Papst Sixtus V. (1585–1590) mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem zur Verwaltung von Weltkirche und Kirchenstaat begründete.
1988 wurden Struktur und Organisation der Dikasterien von Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus neu geregelt. Dabei wurden die Kategorien der päpstlichen Räte eingeführt.[3]
Am 19. März 2022 veröffentlichte der Vatikan eine Kurienreform mit dem Titel Praedicate Evangelium‚Verkündet das Evangelium‘, die zu Pfingsten 2022 in Kraft trat. Sie vereinfachte die Verwaltungsstrukturen der Kurie, indem unter anderem die Unterscheidung zwischen den Dikasterien, mit Ausnahme des Staatssekretariats, der Organe für Rechtspflege und Wirtschaft sowie besonderer Ämter, aufgehoben wurde. Zu den Neuerungen gehört außerdem, dass zu den Präfekten künftig auch Laien berufen werden können, ob Mann oder Frau. Das Dikasterium für die Evangelisierung der Völker leitet der Papst nun selbst. Spätestens mit 80 Jahren muss jeder Kuriale künftig in den Ruhestand treten – mit Ausnahme des Papstes selbst.[4]
Dikasterium für die orientalischen Kirchen: Verbindung mit den katholischen, orientalischen Kirchen (Erhaltung des Erbes der verschiedenen orientalischen christlichen Traditionen)