Arnold KöttgenArnold Köttgen (* 22. September 1902 in Bonn; † 10. Februar 1967 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. LebenKöttgen studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Graz, München und zuletzt in Jena. In Jena promovierte er 1924. Er habilitierte sich 1928 bei Otto Koellreutter, woraufhin er 1931 als ordentlicher Professor an die Universität Greifswald berufen wurde. Köttgen trat erst nach Beginn des Zweiten Weltkrieges der NSDAP bei und meldete sich im Oktober 1939 freiwillig bei der preußischen Zivilverwaltung Oberschlesiens. Er wurde Generalpolizeidezernent im Regierungspräsidium Kattowitz und war an der lokalen „Entjudungs-“ und „Germanisierungspolitik“ beteiligt.[1] Nach Kriegsende geriet er für drei Jahre in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Seine akademische Laufbahn setzte er 1949 mit einer Gastdozentur in Köln fort, wechselte jedoch im Anschluss als Referent in das Bundesinnenministerium und 1951 an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1952 wurde er als Nachfolger Rudolf Smends Ordinarius in Göttingen. Dort lehrte er bis zu seinem Tod im Jahr 1967. Wissenschaftliche Wirkung hatten u. a. seine Überlegungen zum Anstaltsrecht, die er in seinem Aufsatz Verwaltungsrecht der öffentlichen Anstalt festhielt und mit denen er sich ausdrücklich von Otto Mayer abgrenzte.[2] Schriften (Auswahl)
Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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