Amt Steinbach (Berg)Das Amt Steinbach war eines der bergischen Ämter, in die die Grafschaft Berg (das spätere Herzogtum Berg) unterteilt war. Das Amt erhielt seinen Namen von der Burg Steinbach in Untersteinbach nahe Lindlar oberhalb der Sülz. Die Burg war zunächst Amtssitz des Amtes, später jedoch die Burg Neuenberg. Von Burg Steinbach wurden die letzten Mauerreste 1962 entfernt, während von der Burg Neuenberg, die nach dem Dreißigjährigen Krieg geschleift wurde, immer noch die Ruinen und große Mauerreste erhalten sind. Um Burg Steinbach gruppierte sich eine größere Anzahl landesherrlicher Güter, namentlich Steinbach selbst, Ommerborn, Hembach, Dörpe, Hollinden, Peffekoven, Müllerhof, Feld, Brochhagen (Brochhagener Mühle) und die Burg Neuenberg. Diese Burg gehörte ebenfalls zu den Domänengütern des Landesherrn und war somit im Eigentum der Grafen von Berg. In einer Urkunde vom 6. September 1363 wurden erstmals die damals bestehenden Ämter der Grafschaft Berg vermerkt und dem Amt Steinbach die Orte Wipperfeld, Bechen, Kürten, Olpe, Lindlar, Overath, Engelskirchen, Hohkeppel und Wipperfürth zugeordnet.[1] Die Stadt Wipperfürth lag zwar innerhalb des Amtes, hatte aber als Stadt ihre eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Nur die Gebiete außerhalb der Stadt waren Teil des Amtsbezirks. Amtssitz war bis zu ihrer Zerstörung die Burg Neuenberg. Gerichtswesen im Amt Steinbach1363 befanden sich im Amt Steinbach die neun Landgerichte Wipperfeld, Bechen, Kürten, Olpe, Lindlar, Overath, Engelskirchen, Hohkeppel und Wipperfürth.[2] Da das Landgericht Eckenhagen im Amt Windeck zeitweise keine Konsultation hatte, musste in zweifelhaften Fällen beim Landgericht Lindlar ein Urteil eingeholt und beim nächsten Termin in Eckenhagen verkündet werden. Das Obergericht befand sich in Porz. Diesem waren in zweifelhaften Rechtsfällen die Landgerichte im Amt Steinbach untergeordnet, unklare Rechtsangelegenheit wurden nach Porz abgegeben, um dort ein Urteil zu suchen oder feststellen zu lassen. Nach Entscheidung des Obergerichts blieb den Landgerichten nur noch die Urteilsverkündung. Wipperfürth hatte darüber hinaus noch ein Stadtgericht, das bei Unklarheiten das abteiliche Gericht in Siegburg konsultieren konnte. Kirchspiele und HonschaftenDie einzelnen Kirchspiele des Amtes waren in Honschaften eingeteilt und zwar:
Der Mathematiker und Geograph Erich Philipp Ploennies schrieb 1715 in seiner Landesbeschreibung:
– Topographia Ducatus Montani – Abschreibung und Beschreibung des Herzogthums Berg im Jahre 1715 Das Gebiet bildete später den Kreis Wipperfürth. Lediglich Overath kam zum Kreis Mülheim am Rhein. AmtmännerFolgende Amtmänner sind urkundlich belegt:[3][4]
Literatur
Einzelnachweise
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