1488 starb die ältere, dynastische Linie der Vögte von Hunolstein im Mannesstamm aus und Kurtrier zog deren Besitz als heim gefallenes Lehen ein. Dieser Besitz bildete das Amt Hunolstein.
Erzbischof Johann VI. (1556–1567) ordnete am 26. November 1556 mit Zustimmung der Landstände in Koblenz eine vierjährige Landsteuer an. Je 1000 Gulden Vermögen betrug die Steuer 3,5 Gulden. Am 20. Juli 1563 forderte er Berichte aller Ämter an, die über die Orte und die dortigen Steuerzahler Auskunft geben sollte. Im Amt Hunolstein gab es danach 187 Feuerstellen in folgenden Orten:
Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 127–129.
Peter Brommer: Die Ämter Kurtriers : Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner ; Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563, 2003, ISBN 3-929135-40-X, S. 29, 411–423.
Einzelnachweise
↑Des Hohen Erz-Stifts und Churfürstenthums Trier Hof-, Staats- und Stands-Kalender, 1779, S. 123, Digitalisat