Amt Hüllhorst
Das Amt Hüllhorst war ein Amt mit Sitz in Hüllhorst im ehemaligen Kreis Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Durch das Bielefeld-Gesetz wurde das Amt zum 31. Dezember 1972 aufgelöst, Rechtsnachfolgerin wurde die Gemeinde Hüllhorst. Die Gemeinde Hüllhorst ist weitestgehend deckungsgleich mit dem alten Amt, was in dieser Form im Kreisgebiet die Ausnahme darstellt. Das Amt lag südlich des Wiehengebirges und grenzte im Süden und Westen an den Kreis Herford. Zum Zeitpunkt der Auflösung hatte das Amt 11.349 Einwohner und gliederte sich in die neun Gemeinden
GeschichteDer größte Teil des Amtes bzw. der heutigen Gemeinde Hüllhorst gehörte bis zur Franzosenzeit zum Amt Reineberg des Fürstentums Minden, nur Bröderhausen gehörte zum Amt Hausberge des Fürstentums. Bis zum Abbruch im Jahre 1723 war die Burg auf dem Reineberg Verwaltungsmittelpunkt des Amtes Reineberg. Danach folgte die Verlegung der Amtsverwaltung in das Reineberger Feld. Nachdem das Gebiet 1816 zunächst zum Kreis Bünde gekommen war, wurde es 1832 in den Kreis Lübbecke umgegliedert.[1] Nach Inkrafttreten der preußischen Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen von 1841 wurde im November 1843 der Kreis Lübbecke in Ämter eingeteilt, eines davon war das Amt Schnathorst.[2] Nachdem das Amt Schnathorst 1867 einen Amtmann erhielt, der in Hüllhorst ansässig war, setzte sich die Bezeichnung Amt Hüllhorst für das Amt durch.[3][4] 1906 wurde die Gemeinde Huchzen durch Ausgliederung aus Tengern neu gebildet.[5] Das Amt war landwirtschaftlich geprägt. Die Zigarrenindustrie, in der zu Hochzeiten über 380 Arbeiter beschäftigt wurden, verlor immer mehr an Bedeutung. Einwohnerentwicklung
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