Berfa liegt nordöstlich der Kernstadt am kleinen Fluss Berf, der dem Ort seinen Namen gab, und im Tal zwischen dem Bechtelsberg und der Steinfirst. Im Ort treffen sich die Landesstraßen 3157 und 3295. Im Süden führt die Bundesautobahn 5 an Berfa vorbei. Berfa ist am ehesten bekannt durch die gleichnamige BAB Autobahnraststätte an dieser Autobahn.
Geschichte
Ortsgeschichte
Der Bereich war bereits vor 3000 bis 4000 Jahren besiedelt. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Berfa erfolgte unter dem Namen superior Berfe im Jahr 1282.[1]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Vogelsbergkreis, Stadt Alsfeld[Anm. 8]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Alsfeld
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Ziegenhain wurde der Kreis Ziegenhain für die Verwaltung eingerichtet und das Justizamt Oberaula war als Gericht in erster Instanz für Berfa zuständig.[10] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Oberaula.[11][12] Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Das Amtsgericht Oberaula war ab dem 15. Juli 1943 nur noch Zweigstelle des Amtsgerichts Treysa und ab März 1947 Zweigstelle des Amtsgerichts Neukirchen. Die Zweigstelle wurde am 30. Juni 1969 aufgehoben. Der Bezirk des ehemaligen Amtsgerichts Oberaula ging mit diesem Tag im Bezirk des Amtsgerichts Treysa auf, das 1970 in Amtsgericht Schwalmstadt umbenannt wurde.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Berfa 588 Einwohner. Darunter waren 6 (1,0 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 81 Einwohner unter 18 Jahren, 231 zwischen 18 und 49, 138 zwischen 50 und 64 und 135 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 231 Haushalten. Davon waren 57 Singlehaushalte, 66 Paare ohne Kinder und 87 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 135 Haushaltungen leben keine Senioren.[13]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Alsfeld: 2006:[14], 2015[15], 2020[16]; Zensus 2011[13]
Erwerbspersonen: zwei Schneider, ein Maurer, sechs Leineweber, zwei Müller, zwei Schmiede, ein Botgänger, zwei Tagelöhner, zwei Branntweinbrenner und -schenker, ein Wirt.
• 1838:
Familien: 30 Ackerbau, 21 Gewerbe, 28 Tagelöhner.
• 1961:
Erwerbspersonen: 173 Land- und Forstwirtschaft, 165 produzierendes Gewerbe, 28 Handel und Verkehr, 18 Dienstleistung und Sonstiges.
Religion
Die evangelische Kirche in Berfa ist ein einfacher Saalbau von 1748. Auf einen älteren Bau, vermutlich am gleichen Ort, verweist ein gotischer Fensterbogen, der 2002 bei Arbeiten an den Grundmauern freigelegt wurde. Die Kirche gehört zur evangelischen Kirchengemeinde Bechtelsberg, die Teil des Kirchenkreises Schwalm-Eder in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist.[17]
Für Berfa besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Berfa) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[5]
Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,4 %. Alle Kandidaten gehörten der „Wählergemeinsachaft Berfa“ an.[18] Der Ortsbeirat wählte Heinz Stumpf zum Ortsvorsteher.[19]
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.84 (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August., (kurhessGS 1821) S. 74 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (Online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)