Das Dorf Eifa befindet sich sieben Kilometer östlich von Alsfeld im Ottrauer Bergland. Es wird von der Eifa durchflossen und liegt auf etwa 283 m ü. NN. Die Größe der Gemarkung beträgt 866 Hektar; 375 Hektar dieser Fläche sind Waldgebiet.
Ortsgeschichte
Mittelalter
Die älteste Erwähnung des Ortes stammt aus dem Jahr 782, ist aber eine Fälschung. „Et in Ypha“ (Und in Eifa) steht in einem Kopiar des Klosters Hersfeld, das um 1150 entstand. Der Eintrag geschah um 1157.[3]
Die gesicherte Ersterwähnung von Eifa erfolgte im Jahr 1339: „daz gut zu Yfe“.[4] In einer Urkunde von 1476 heißt es:„ubir dem dorffe zu Yff“.[5] Hier wird erstmals die Siedlungsform Dorf erwähnt. 1553 nennt eine Urkunde „Eyff“.[6] Schließlich finden wir in einem Salbuch 1574 den Eintrag „Eyffa“.[7]
Der Ortsname lässt von einer alten mittelhochdeutschen Bezeichnung „Iwe“ für die Eibe herleiten. Dieses Bestimmungswort wird um die Endsilbe „-affa“ erweitert, welches auf einen Gewässernamen zurückgeht. Hier ist es die Eifa.[8]
Übersetzt bedeutet die frühe Bezeichnung des Ortes Ypha so viel wie „die Siedlung am Eibenwasser“. Das Eibenholz wurde für die Herstellung von Waffen verwendet, da es trotz seiner Härte sehr elastisch ist. Die frühe Besiedlung ist mit der Lage an einer alten Handelsstraße zu erklären, welche „die kurzen Hessen“ genannt wurde.
Neuzeit
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Eifa:
„Eifa (L. Bez. Alsfeld) evangel. Filialdorf; liegt 1 St. von Alsfeld an der von hier nach Cassel führenden Chaussee, hat 75 Häuser und 473 Einw., die außer 2 Kath. evangelisch sind. Der Ort hat 2 Schneidemühlen und ist der Sitz eines Grenznebenzollamts II. Classe und eines Anmeldungspostens. – Eifa gehörte im 15. Jahrhundert zum Kirchengebiete von Alsfeld, und kommt unter dem Namen Yfte vor.“[9]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Vogelsbergkreis, Stadt Alsfeld
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Alsfeld
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Eifa durch das Amt Alsfeld. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen im Jahr 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Alsfeld“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Alsfeld, das heutige Amtsgericht, das für Eifa zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Alsfeld und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[20]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag 9. Mai 2011 in Eifa 705 Einwohner. Darunter waren 15 (2,1 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 99 Einwohner unter 18 Jahren, 294 zwischen 18 und 49, 147 zwischen 50 und 64 und 162 Einwohner waren älter.[21] Die Einwohner lebten in 303 Haushalten. Davon waren 90 Singlehaushalte, 87 Paare ohne Kinder und 93 Paare mit Kindern, sowie 24 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 69 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 192 Haushaltungen lebten keine Senioren.[21]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[21]; Stadt Alsfeld: 2015[25], 2020[26]
Magistrat der Stadt Alsfeld (Hrsg.): Alsfeld und seine Stadtteile. Band 10: Alsfeld-Eifa. Bilder und Texte zur Geschichte eines Ortes. Stadt Alsfeld. Alsfeld 2003, ISBN 978-3-9804434-3-2
↑ abHauptsatzung. (PDF; 208 kB) § 8. In: Webauftritt. Stadt Alsfeld, abgerufen im Februar 2012.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.6ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).