1. Mai: König Heinrich (VII.) stellt auf dem Hoftag zu Worms das Statutum in favorem principum aus. Es beinhaltet die Festschreibung aller bis zu diesem Zeitpunkt den Fürsten zuerkannten und von ihnen selbst erworbenen Vorrechte (Regalien) in 23 Artikeln. Außerdem bedeutet diese Urkunde eine Garantieerklärung der genannten Privilegien für die Zukunft, wie Selbstständigkeit bei der Verwaltung des eigenen Territoriums, Gerichtsbarkeit und Erhebung von Zöllen. Gemeinsam mit der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis bildet es den Ausgangspunkt der föderalistischen Entwicklung im Reich und seinen Nachfolgestaaten. Das Heilige Römische Reich geht durch diese Anerkennung einer föderalen Ordnung einen anderen Weg als die anderen – sich zentralisierenden – europäischen Reiche.
Fürstenbilder Kloster Scheyern: Die Ermordung Ludwig des Kelheimers
Auf die Ankündigung Kaiser Friedrichs II., am 1. November einen Reichstag in Ravenna abzuhalten, sperrt der den Staufern feindlich gesinnte Lombardenbund neuerlich die Alpenpässe und verhindert dadurch den Zuzug der deutschen Fürsten zum Kaiser. Auf dem Hoftag erfolgt schließlich ein Verbot für alle deutschen Städte, Stadträte und Bürgermeister einzusetzen bzw. Einigungen, Bruderschaften oder Zünfte zu bilden. Außerdem wird die bereits von Friedrich I. vorgenommene Belehnung der brandenburgischen Askanier mit Pommern einschließlich Pommerellens erneuert.
August: Kaiser Friedrich II. erlässt in Melfi auf Sizilien die Konstitutionen von Melfi, Bestimmungen für das Königreich Sizilien. Das umfassende Gesetzeswerk mit 219 Einzelgesetzen zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens baut auf der bereits unter Friedrichs Großvater Roger II. begonnene Rechtsreform auf und ist bis ins 19. Jahrhundert in Neapel und Sizilien gültiges Recht. Wichtigste Einzelregelungen sind das Verbot der gewaltsamen Selbsthilfe und die Einschränkung des Gerichtswesens der Stände. Der königlichen Justiz spricht das Gesetzeswerk das alleinige Recht zur Strafverfolgung zu, auch in Fällen, die an das kirchliche Recht grenzen, beispielsweise Ehebruch, Gotteslästerung oder Glücksspiel.
Kaiser Friedrich II. ernennt seinen Marschall Richard Filangieri zu seinem neuen Statthalter in Outremer, der sich mit einer Flotte und Truppen im Frühjahr auf den Weg nach dem aufständischen Königreich Zypern macht. Den Aufständischen unter Johann I. von Beirut gelingt es, eine Anlandung zu verhindern, woraufhin der Statthalter sich ins Königreich Jerusalem begibt, wo er zunächst als Regent anerkannt wird. Dann aber kommt es auch auf dem Festland zu einem Umschwung, als Filangieri gegen Beirut marschiert, um die Stadt des größten Kaiserfeindes zu beschlagnahmen. Er kann die Unterstadt besetzen, aber Johann Ibelins ältester Sohn Balian von Beirut verschanzte sich in der Burg. Der Unmut über die Missachtung der Rechtsprechenden Autorität des Haute Cour durch Filangieri führt umgehend zur Bildung einer Fronde gegen ihn, denn ohne die ausdrückliche Zustimmung des Haute Cour darf keinem Baron des Königreichs sein Besitz entzogen werden. Selbst die zuvor kaiserlich gesinnten Balian von Sidon und Odo von Montbéliard wechseln nun auf die Seite der Opposition, die ihren Sitz in Akkon nimmt.
König Sancho VII. von Navarra sieht sich vom expandierenden Königreich Kastilien unter Ferdinand III. bedroht und wendet sich um Hilfe an das Königreich Aragón. Am 2. Februar schließen Sancho und Jakob I. von Aragón einen Vertrag, in dem Aragón Navarra militärische Unterstützung zusichert. Im Gegenzug adoptiert Sancho Jakob und sagt ihm die Nachfolge in seinem Königreich nach seinem Tod zu. Dieser Vertrag wird am 4. April von den aragonesischen und navarrischen Adeligen beschworen.
Die Punta de Capdepera, der Ort des Vertragsschlusses
17. August: Dschalal ad-Din Mengübirti, letzter der Choresm-Schahs, erleidet eine endgültige Niederlage gegen die Mongolen. Auf der Flucht wird er von seinen eigenen Leuten ermordet. Seine führerlosen Reitertruppen ziehen in den nächsten Jahren unter dem Namen Khwarezmiyya weiter plündernd durch die Gebiete der Rum-Seldschuken und der Ayyubiden.
Kaiser Friedrich II. verbietet den Gebrauch von Papier für wichtige Dokumente im Königreich Sizilien wegen der schlechteren Haltbarkeit zu Vellum und Pergament.
Religion
Inquisition
Papst Gregor IX. legt in einem Edikt zur Inquisition die strafrechtlichen Bedingungen für die Ketzerverfolgung fest, mit der vorwiegend Dominikaner betraut werden. Als Höchststrafe droht Tod durch Verbrennen. Gregor führt selbst ein Inquisitionsverfahren durch, das mit Kerkerstrafen und Todesurteilen endet. Der kirchliche Grundsatz Ecclesia non sitit sanguinem wird dabei umgangen, indem die Verurteilten dem „weltlichen Arm“ der Gerichtsbarkeit zur Hinrichtung übergeben werden. Im gleichen Jahr ergeht auch ein Aufruf zur Ketzerverfolgung an den Dominikanerkonvent in Friesach.