ÜberzugsmittelÜberzugsmittel (auch Oberflächenbehandlungsmittel oder Glasurmittel) sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmittel vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten schützen, den Glanz fördern oder die Frische verlängern.[1] EigenschaftenÜberzugsmittel werden durch das Ansprühen oder das Eintauchen der Lebensmittel mit warmen Wachs oder Harz mit einem elastischen Überzug versehen. Dieser Überzug schützen die Lebensmittel vor einem Verlust des Aromas.[2][3] VerwendungEine Auswahl der in der Europäischen Union zugelassenen Überzugsmittel ist im Folgenden aufgelistet:[2][3]
Überzugsmittel fungieren auch als Trennmittel oder Konservierungsstoff. Beispielsweise werden natürliche Wachse oder Montansäureester als Überzugsmasse bei Obst eingesetzt, um das Austrocknen und den Aromaverlust zu verhindern.[4] Überzugsmittel kommen auch bei der Produktion von Süßwaren, Schokolade und Kaugummis zum Einsatz. Zudem werden Überzugsmittel auch als Verpackungsmittel verwendet. So werden sie zur Beschichtung von Käse durch eine künstliche Rinde als sogenannte Käsedeckmittel eingesetzt. In diesem Fall sind die Überzugsmittel in der Regel jedoch nicht zum Verzehr geeignet.[2] Rechtliche SituationIn der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Die Zusatzstoffverordnung gibt vor, dass Überzugsmittel wie beispielsweise das Lecithin (E 322) und die Speisefettsäuren (E 470a) nur für die Oberflächenbehandlung von Obst zugelassen sind. Andere Überzugsmittel wie der Bienenwachs (E 901), der Candelillawachs (E 902) und der Schellack (E 904) dürfen beispielsweise nur für Süßwaren (außer Schokolade), Nüsse und bestimmte Obstsorten eingesetzt werden. Für das Carnaubawachs (E 903) besteht sowohl eine Lebensmittelbeschränkung als auch eine Höchstmengenbeschränkung. Sobald Überzugsmittel verwendet werden, die nicht zum Verzehr geeignet sind, so muss dies auf der Verpackung deklariert werden.[2][3] Siehe auchEinzelnachweise
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